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Steuererklärung 2024 - Wo trage ich die Betriebskostenabrechnung ein?

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    Steuererklärung 2024 - Wo trage ich die Betriebskostenabrechnung ein?

    Bei der Übernahme der Daten aus 2023 wurden die Betriebskostenabrechnung nicht übernommen! Leider weiß ich nicht mehr, wo die eingetragen wurde. Kann mir jemand spontan helfen?
    Vielen lieben Dank und einen schönen Sonntag

    #2
    Soweit Betriebskosten nach § 35a EStG begünstigt sind, gehören die in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen erklärt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Super! Danke für die schnelle Hilfe. Anlage war einfach verschwunden und ich hatte einfach keinen "Plan" mehr.
      Einen sonnigen Tag noch für dich!

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        #4
        Zitat von PapaPaulchen Beitrag anzeigen
        Bei der Übernahme der Daten aus 2023 wurden die Betriebskostenabrechnung nicht übernommen! Leider weiß ich nicht mehr, wo die eingetragen wurde.
        Anlage war einfach verschwunden
        Sie stellen etwas fest, was aber so nicht stimmt: Beim Jahreswechsel von 2023 auf 2024 wird selbstverständlich die Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" mit Vorjahreswerten vollumfänglich übernommen - wie all die Jahre zuvor auch!

        Vielleicht hatten Sie in 2023 gar nix in dieser Anlage eingetragen !?

        Betriebskostenabrechnungen sind vollumfänglich in der Anlage V zu erfassen - und teilweise wie von Charlie24 beschrieben!
        Zuletzt geändert von Uwe64; 09.03.2025, 12:22.

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          #5
          Im Originalposting wurde ja gar nicht gesagt, ob es sich um Vermietung oder Selbstnutzung handelt.

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            #6
            Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
            Im Originalposting wurde ja gar nicht gesagt, ob es sich um Vermietung oder Selbstnutzung handelt.
            eben drum habe ich die Antwort von Charlie24 ergänzt - ansonsten hätte ich ja gar nix hierzu geschrieben!

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              #7
              Vielen Dank auch von mir.
              Habe ich das richtig verstanden.

              Der Mieter darf hier die Punkte eintragen?

              mieter-darf-das-absetzen-elster-1.png

              Der Vermieter darf die Punkte unter Anlage V bzw. hier eintragen?

              vermieter-darf-das-hier-absetzen-elster-1.png

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                #8
                Wobei bei der Anlage V inzwischen unterschieden werden muss zwischen umgelegten Kosten und nicht umgelegten Kosten.

                Außerdem sind bei Vermietung alle Betriebskosten Werbungskosten und nicht nur die in § 35a EStG genannten Kosten.

                An Vermietung habe ich bei meiner ersten Antwort nicht gedacht und halte das auch jetzt noch für wenig wahrscheinlich.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Vielen Dank für den Hinweis!

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