Der Online-Handel meines Mannes wurde im Februar 2025 auf mich übertragen und auf Nachfrage beim Finanzamt soll die Einnahme-Überschussrechnung für Januar/Februar 2025 bereits in diesem Jahr eingereicht werden, weil mein Mann das Gewerbe hierfür abgemeldet hat. Ist das so richtig? Oder wird das im nächsten Jahr mit eingereicht? Formulare für die EÜR 2025 gibt es ja auch noch nicht.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Einnahme-Überschussrechnung für 25' in 25' abgeben bei Betriebsübertragung?
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Nach meiner Erinnerung muss nur die Umsatzsteuererklärung sofort eingereicht werden, EÜR 2025 und Einkommensteuererklärung 2025
stehen doch erst am 1. Januar 2026 zur Verfügung.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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