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Einnahme-Überschussrechnung für 25' in 25' abgeben bei Betriebsübertragung?

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    Einnahme-Überschussrechnung für 25' in 25' abgeben bei Betriebsübertragung?

    Der Online-Handel meines Mannes wurde im Februar 2025 auf mich übertragen und auf Nachfrage beim Finanzamt soll die Einnahme-Überschussrechnung für Januar/Februar 2025 bereits in diesem Jahr eingereicht werden, weil mein Mann das Gewerbe hierfür abgemeldet hat. Ist das so richtig? Oder wird das im nächsten Jahr mit eingereicht? Formulare für die EÜR 2025 gibt es ja auch noch nicht.

    #2
    Grundsätzlich müssen die Steuererklärungen bei Betriebsaufgabe umgehend eingereicht werden. Wie das in diesem Fall vonstatten gehen soll, ist am Besten mit dem Finanzamt abzuklären.

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      #3
      Bei einer solchen unentgeltlichen Übertragung mit Fußsstapfentheorie reicht das vielleicht erst mit der normalen Abgabe der Steuererklärung.

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        #4
        Nach meiner Erinnerung muss nur die Umsatzsteuererklärung sofort eingereicht werden, EÜR 2025 und Einkommensteuererklärung 2025

        stehen doch erst am 1. Januar 2026 zur Verfügung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich hätte das jetzt auch gedacht, dass die EÜR für 25' erst nächstes Jahr mit eingereicht werden muss. Die Steuererklärung an sich ist bereits mit UST/EST/EÜR 24 vorbereitet, scheitert nur momentan daran, dass das Formular für die Gewerbesteueranmedlung 24 noch nicht zur Verfügung steht.

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