Falscher Freibetrag Wachstumschancengesetz?

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  • phlman1
    Neuer Benutzer
    • 12.03.2025
    • 2

    #1

    Falscher Freibetrag Wachstumschancengesetz?

    Guten Morgen zusammen,

    weiß jemand wann der Freibetrag in Elster ab den VZ 2024 angepasst wird? Lt. Wachstumschancengesetz 2024 wurde die Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte auf 1000€ beschlossen - gültig ab VZ 2024.

    Bei der Steuerberechnung in Elster wird mir jedoch ein Gewinn in 2024 von 975€ versteuert. Wenn ich diesen zu Testzwecken auf 599 € herabsetze (also unter die Freigrenze von 600€ / VZ 2023), bleibt der Gewinn richtigerweise steuerfrei. Das FA sollte zwar die korrekten Freigrenzen nutzen, nun bin ich allerdings verunsichert und evtl. habe ich auch etwas bei meiner Recherche übersehen?

    Hat jemand das gleiche Problem mit diesem oder anderen Freibeträgen?
    Vielen Dank für eure im Hilfe!

    Viele Grüße
    Philipp
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Mit der gesetzlichen Grundlage hast du Recht. Vielleicht ist das in Elster noch nicht richtig programmiert. DAs FA, wird, wenn denn 2024 freigegeben ist, richtig rechnen.

    Kommentar

    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15383

      #3
      Es heißt doch in der Eingabehilfe:

      Haben Sie im Jahr 2024 Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von insgesamt weniger als 1.000 € Euro (Freigrenze) erzielt? Dann müssen Sie diese in der Anlage SO nicht eintragen.
      Der Betrag - auch wie er noch niedriger war - wurde noch nie berücksichtigt!

      Kommentar

      • phlman1
        Neuer Benutzer
        • 12.03.2025
        • 2

        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Es heißt doch in der Eingabehilfe:



        Der Betrag - auch wie er noch niedriger war - wurde noch nie berücksichtigt!
        Das muss ich übersehen haben - dann ist es sowieso irrelevant. Außer das FA möchte nachträglich etwas wissen, aufgrund der PStTG-Daten via eBay.

        Danke!

        Kommentar

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