Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kontoführungskosten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kontoführungskosten

    Ich hätte eine Frage zu Kontoführungsgebühren. Welche Kontoführungsgebühren kann ich in der Einkommenssteuererklärung ansetzen, aber nicht nur als Pauschale von 16 Euro. Mein Partner und ich haben jeder ein eigenes Konto, wo Gehalt eingeht., ein Gemeinsames Konto, von dem die laufenden Kosten zum Leben bedient werden und ein Vermieter Konto für die Eigentumswohnung. Die Gebühren dafür sind ca. 400€ für alle 4 Konten. Wer kann mir weiterhelfen?

    #2
    Nur der Bundesfinanzhof mit einem Grundsatzurteil. Mehr als 2 x 16 sind nicht beruflich veranlasst.

    Kommentar


      #3
      Was heisst das? Was ist mit vermieterkonto?

      Kommentar


        #4
        Gut, vielleicht auch noch 16 Euro auf der Anlage V.

        Kommentar


          #5
          Hallo @Kmethi00!

          Entgegen Kloebi:

          Wenn Sie ein "Vermieterkonto" haben, über das keinerlei privaten Vorgänge laufen, sind selbstverständlich die ganzen Kontoführungsgebühren für dieses Konto als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abziehbar!

          Kommentar


            #6
            Vielen Dank

            Kommentar


              #7
              Wo ist das in elster genau einzutragen?

              Kommentar


                #8
                Zitat von Kmethi00 Beitrag anzeigen
                Wo ist das in elster genau einzutragen?
                Wenig überraschend in der Anlage zu Vermietung und Verpachtung.

                Kommentar


                  #9
                  Wenig überraschend in der Anlage zu Vermietung und Verpachtung.
                  Seite 14, Zeile 76 oder 77. Steht auf der Seite 14 oben sogar dabei:

                  14 - Nicht umgelegte Kosten (z. B. Verwaltungskosten, Bank- und Kontoführungsgebühren – ohne Erhaltungsrücklage –)
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Theoretisch wäre es möglich, auch für das Gehaltskonto mehr als 16 € im Jahr geltend zu machen. Aber nur theoretisch. Denn dann müsste dargelegt werden, dass der ANTEIL der Kontoführungsentgelte, der auf den eingehenden Gehaltsbuchungen beruht, über 16 € im Jahr liegt. Wenn das Konto also 100 € im Jahr kostet, dann dürften außer den 12 Gehaltsgutschriften nicht mehr als 63 sonstige Buchungen erfolgt sein (100*12/75). Da liegt man normalerweise drüber.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X