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Kleinunternehmer kauft Material im Auftrag, Auftraggeber mit USt - wie berechnen?

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    Kleinunternehmer kauft Material im Auftrag, Auftraggeber mit USt - wie berechnen?

    Guten Tag,

    das hat jetzt nicht direkt was mit ELSTER zu tun, aber mit Steuern:
    ich arbeite als Kleinunternehmer ohne USt. im Trockenbau, wobei das Material i.d.R. auf Rechnung der Auftraggeber gekauft wird.
    Jetzt habe ich für meinen momentanen Auftraggeber (Trockenbauer, für den ich als Subunternehmer arbeite) Schrauben für ca. 70 eu gekauft und möchte ihm den Materialeinkauf in Rechnung stellen.
    Mein Auftraggeber arbeitet mit Umsatzsteuer.
    Dass ich auf meine Arbeit keine Umsatzsteuer erhebe, ist klar, denn ich bin ja Kleinunternehmer.
    Wie ist das aber mit der Umsatzsteuer auf den Einkaufspreis des Materials? Kann ich das auf der Rechnung ausweisen, ohne den Kleinunternehmer-Status zu verlieren? Und wenn ja, wie muss die Rechnung dann aussehen?

    vielen Dank

    #2
    Du hast doch die Antwort schon gegeben:

    Zitat von Ekalf Beitrag anzeigen
    Dass ich auf meine Arbeit keine Umsatzsteuer erhebe, ist klar

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      #3
      Zitat von Ekalf Beitrag anzeigen
      Wie ist das aber mit der Umsatzsteuer auf den Einkaufspreis des Materials? Kann ich das auf der Rechnung ausweisen, ohne den Kleinunternehmer-Status zu verlieren?
      vielen Dank
      Nein.

      Ich würde dem Auftraggeber die Quittung, die Du von dem Lieferanten der Schrauben bekommen hast, aushändigen und das verauslagte Geld bar erstatten lassen. Du solltest auf der Schraubenquittung auch nicht als Rechnungsempfänger genannt sein, sonst geht der Vorsteuerabzug für Deinen Auftraggeber verloren.

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        #4
        Hallo Ekalf!

        Haben Sie schon einmal im Internet das Thema "Kleinunternehmerregelung Vorteile Nachteile" recherchiert?

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          #5
          Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

          Nein.

          Ich würde dem Auftraggeber die Quittung, die Du von dem Lieferanten der Schrauben bekommen hast, aushändigen und das verauslagte Geld bar erstatten lassen. Du solltest auf der Schraubenquittung auch nicht als Rechnungsempfänger genannt sein, sonst geht der Vorsteuerabzug für Deinen Auftraggeber verloren.
          Danke für die klare Auskunft. Leider ist die Schraubenquittung mir zuzuordnen (bei gründlicher Prüfung), weil ich mit Karte bezahlt habe. Dann muss ich wohl die Mehrwertsteuer selber tragen. Sind ja nur ein paar Euro, aber wenn es mal um größere Summen geht, weiß ich in Zukunft Bescheid

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            #6
            Zitat von Ekalf Beitrag anzeigen

            ist die Schraubenquittung mir zuzuordnen (bei gründlicher Prüfung), weil ich mit Karte bezahlt habe. Dann muss ich wohl die Mehrwertsteuer selber tragen.
            Du kannst doch den verauslagten Betrag (brutto) weiterberechnen. Du darfst nur in Deiner Rechnung die Umsatzsteuer nicht getrennt ausweisen. Dann ist Dein Auftraggeber damit belastet. Das Finanzamt ist dann der lachende Dritte, leider.

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