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Kirchgeld aus 2023 in Einkommensteuererklärung 2024 (wo) absetzen?

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    Kirchgeld aus 2023 in Einkommensteuererklärung 2024 (wo) absetzen?

    Hallo zusammen,

    Zur kurzen Erklärung meines Anliegens:

    In meinem Bescheid für 2023 wurde nach Heirat neben der Einkommensteuer das erste mal auch Kirchensteuer (Besonderes Kirchgeld) für meine Ehefrau festgesetzt.
    Diese wurde auch bei einer Rückzahlung in 2024 verrechnet (abgezogen).

    Auf meinem Bescheid für 2023 steht aber:

    Anrechnung auf demnächst fällige Beträge
    Kirchenst.rk 2023.............................................. ..........XXX,00€


    Die Frage:

    Wenn ich es richtig verstehe, kann ich diese Kirchensteuer (Besonderes Kirchgeld) aus 2023 in der Einkommensteuererklärung 2024 irgendwo absetzen?
    Oder ist das garnicht möglich?

    Ich habe die Hilfe bemüht und auch etwas gefunden, jedoch bin ich nicht sicher, also habt bitte Nachsicht. :-)

    Vielen Dank und viele Grüße



    #2
    Hallo Bodi69

    Die "richtige" und "erfolgversprechenste" Suche im Elster-Universum ist gar nicht so leicht zu finden ...

    Und mit "richtigen" Suchwörter zu verwenden ist auch nicht immer einfach ...

    suchen Sie mal hier: https://www.elster.de/elsterweb/help...st_ufa_10_2024

    und geben in die Suche ein "Kirchensteuer 2024"

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      #3
      ... kann ich diese Kirchensteuer (Besonderes Kirchgeld) aus 2023 in der Einkommensteuererklärung 2024 irgendwo absetzen?
      Anlage Sonderausgaben ! Es gilt § 11 EStG.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Im Unterschild zum "normalen" Kirchgeld an die örtliche Kirchgemeinde, das in der Regel eine Spende darstellt. Aber auch da gilt Jahr der Zahlung.

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          #5
          Hallo Uwe, hallo Charlie, vielen Dank.
          Hallo Kloebi, vielen Dank, was meinst Du?

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            #6
            Hallo Kloebi, vielen Dank, was meinst Du?
            Kloebi meint sicher das in vielen Kirchengemeinden erbetene örtliche Kirchgeld. Das wird häufig nicht durch Bescheid festgesetzt,

            Wer das freiwillig zahlt, gibt es dann unter Spenden an und nicht unter Kirchensteuer.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Danke Charlie...

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