A soll Eigentümer eines Wohnhauses sein.
Der Mieter B. zahlt außerhalb des Mietvertrages Geld für die Reinigung des Treppenhauses, weil er hierzu keine Zeit/Lust etc. hat.
A -als Hauseigentümer- beauftragt seine Tochter (die auch im Haus als Mieter wohnt), diese Leistung zu erbringen und "leitet" das Geld 1:1 weiter.
Wegen der verwandtschatlichen Bindungen etc. besteht kein sogenannter Minijob, kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne der SV! Eine Meldung ist insoweit auch nicht erforderlich.
Frage:
1. wer muss was versteuern?
2. Wo wird dies ggfs. im Lohnsteuerausgleich/Jahresausgleich bzw. Einkommensteuererklärung des Vermieters eingetragen?
3. Welche Belege benötigt A + die Tochter?
Die Tochter ist ansonsten Arbeitnehmerin und hat einen Vollzeitjob.
Danke.
Der Mieter B. zahlt außerhalb des Mietvertrages Geld für die Reinigung des Treppenhauses, weil er hierzu keine Zeit/Lust etc. hat.
A -als Hauseigentümer- beauftragt seine Tochter (die auch im Haus als Mieter wohnt), diese Leistung zu erbringen und "leitet" das Geld 1:1 weiter.
Wegen der verwandtschatlichen Bindungen etc. besteht kein sogenannter Minijob, kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne der SV! Eine Meldung ist insoweit auch nicht erforderlich.
Frage:
1. wer muss was versteuern?
2. Wo wird dies ggfs. im Lohnsteuerausgleich/Jahresausgleich bzw. Einkommensteuererklärung des Vermieters eingetragen?
3. Welche Belege benötigt A + die Tochter?
Die Tochter ist ansonsten Arbeitnehmerin und hat einen Vollzeitjob.
Danke.
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