Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Feststellungserklärung f. Grundstücksgem- Minimierung des Gewinns in Steuererklärung?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Feststellungserklärung f. Grundstücksgem- Minimierung des Gewinns in Steuererklärung?

    Hallo liebes Forum,

    ich halte 1/3 eines Mietshauses. Es wurde mir auf Grund von familiären Streitigkeiten zur Absicherung übertragen, so dass ich jedoch nicht an alte Unterlagen komme.

    Nun wurde eine Feststellungserklärung (FE1) gemacht und ich frage mich, ob ich in meiner Steuererklärung dann noch z.B. Fahrtkosten oder weitere Handwerkerrechnungen angeben und absetzen kann, so das der Gewinn reduziert wird.
    Leider finde ich nichts dazu....

    Vielen Dank für eine Antwort.
    Suse

    #2
    Sonderwerbungskosten eines Beteiligten können in der Anlage FE 1 zur Feststellungserklärung angegeben werden. Dafür gibt es dort eigene Zeilen.

    Die Anlage V-Sonstige zur Einkommensteuererklärung taugt dafür m. E. nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen lieben Dank für die schnelle Rückmeldung. Das hilft mir schon einmal weiter :-)

      Kommentar

      Lädt...
      X