Hallo,
2022 mache ich erstmals eine gemeinsame Zusammenveranlagung mit meinem Ehemann. Bei Anspruch auf Kindergeld habe ich bisher immer die Hälfte, also 125 € abgegeben. Muss man bei einer Zusammenveranlagung auch nur den halben Betrag angeben? Wie verhält es sich mit dem Kinderbonus bei Zusammenveranlagtrn? (2022 gab es 100 € Kinderbonus)
2022 mache ich erstmals eine gemeinsame Zusammenveranlagung mit meinem Ehemann. Bei Anspruch auf Kindergeld habe ich bisher immer die Hälfte, also 125 € abgegeben. Muss man bei einer Zusammenveranlagung auch nur den halben Betrag angeben? Wie verhält es sich mit dem Kinderbonus bei Zusammenveranlagtrn? (2022 gab es 100 € Kinderbonus)
Kommentar