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Reisekosten angeben trotz Erstattung durch Arbeitgeber wegen Verpflegungszuschüssen?

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    Reisekosten angeben trotz Erstattung durch Arbeitgeber wegen Verpflegungszuschüssen?

    Hallo,
    ich habe folgende Frage:
    ich habe letztes Jahr mehrere Auslandsreisen für die Arbeit gemacht, die Kosten hierfür wurden komplett von meinem Arbeitgeber übernommen, und auch die Verpflegungszuschüsse, die maximal möglich sind, gezahlt.
    Daher steht in meiner Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 20 (Steuerfreie Verflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit) 1200€. Nun ist meine Frage, ob ich die (ja komplett erstatteten) Reisekosten auch angeben muss? Mein Gedanke ist, ob mir sonst die steuerfrei gezahlten Verpflegungszuschüsse als Lohn angerechnet und damit noch versteuert werden, wenn ich keine Reisekosten angebe?
    Da es viele kurze Reisen waren, ist der Aufwand, jede einzeln anzugeben, sehr hoch.

    Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
    Danke schonmal!
    Viele Grüße,
    Steffi

    #2
    Mein Gedanke ist, ob mir sonst die steuerfrei gezahlten Verpflegungszuschüsse als Lohn angerechnet und damit noch versteuert werden, wenn ich keine Reisekosten angebe?
    Da denkst du richtig ! Du wirst deine Dienstreisen erklären müssen, auch wenn das ein Nullsummenspiel ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo deffili3 und Charlie24!

      Nun ist meine Frage, ob ich die (ja komplett erstatteten) Reisekosten auch angeben muss?
      1. bitte zuerst mal das Programmteil "Bescheinigungen abrufen / übernehmen" laufen lassen,

      2. dann nachschauen, ob der erstattete Betrag auch in die Anlage N automatisch übernommen wurde,

      3. dann die Berechnung laufen lassen und die Erkenntnis gewinnen: die eingetragene steuerfreie AG-Erstattung wird in der ESt-Berechnung überhaupt nicht berücksichtigt,

      4. dann die Hoffnung haben, dass die Finanzamts-Software genauso intelligent und bürgerfreundlich arbeitet wie Elster und diese Zahl einfach ignoriert!

      Ergänzung: Selbst wenn Sie jetzt irgendwo 1€ Reisekosten eintragen, wird die ESt-Berechnung sowohl den einen Euro als auch die steuerfreie Erstattung nicht berücksichtigen!

      So zumindest tickt Elster-ESt 2023!

      Wenn Sie jetzt noch verhindern wollen, dass das Finanzamt da irgendwie anders rechnet, haben Sie die Möglichkeit, im Hauptvordruck in Seite 8 dem Finanzamt diesbezüglich eine Nachricht zukommen zu lassen: "Auf die Angabe der Reisekosten habe ich verzichtet, weil der AG mir die Höchstbeträge steuerfrei erstattet hat."

      Ich glaube aber nicht, dass das mit Programmstand 2023 noch nötig ist!
      Zuletzt geändert von Uwe64; 18.03.2025, 19:24.

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        #4
        dann die Hoffnung haben, dass die Finanzamts-Software genauso intelligent und bürgerfreundlich arbeitet wie Elster und diese Zahl einfach ignoriert!
        Darauf würde ich mich nicht verlassen !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Nach meinem Wissensstand wurden solche Fälle beim Finanzamt meist zur manuellen Barbeitung ausgesteuert und der Bearbeiter darauf hingewiesen, dass der Erstattungsbetrag ggf. nachzuversteuern ist. Was der Bearbeiter damit dann macht ist Glückssache.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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            #6
            Vielen Dank für die schnellen Antworten!

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