Hallo,
ich habe folgende Frage:
ich habe letztes Jahr mehrere Auslandsreisen für die Arbeit gemacht, die Kosten hierfür wurden komplett von meinem Arbeitgeber übernommen, und auch die Verpflegungszuschüsse, die maximal möglich sind, gezahlt.
Daher steht in meiner Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 20 (Steuerfreie Verflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit) 1200€. Nun ist meine Frage, ob ich die (ja komplett erstatteten) Reisekosten auch angeben muss? Mein Gedanke ist, ob mir sonst die steuerfrei gezahlten Verpflegungszuschüsse als Lohn angerechnet und damit noch versteuert werden, wenn ich keine Reisekosten angebe?
Da es viele kurze Reisen waren, ist der Aufwand, jede einzeln anzugeben, sehr hoch.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Danke schonmal!
Viele Grüße,
Steffi
ich habe folgende Frage:
ich habe letztes Jahr mehrere Auslandsreisen für die Arbeit gemacht, die Kosten hierfür wurden komplett von meinem Arbeitgeber übernommen, und auch die Verpflegungszuschüsse, die maximal möglich sind, gezahlt.
Daher steht in meiner Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 20 (Steuerfreie Verflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit) 1200€. Nun ist meine Frage, ob ich die (ja komplett erstatteten) Reisekosten auch angeben muss? Mein Gedanke ist, ob mir sonst die steuerfrei gezahlten Verpflegungszuschüsse als Lohn angerechnet und damit noch versteuert werden, wenn ich keine Reisekosten angebe?
Da es viele kurze Reisen waren, ist der Aufwand, jede einzeln anzugeben, sehr hoch.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Danke schonmal!
Viele Grüße,
Steffi
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