Verluste/ Steuererklärung

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Bbbaaa
    Neuer Benutzer
    • 06.07.2022
    • 4

    #1

    Verluste/ Steuererklärung

    Hallo zusammen,
    ich hatte im Jahr 2024 Verluste beim Cfd Handeln. Wo trage ich diese Verluste ein um in diese in den nächsten Jahren verrechnen zu können? Muss ich einen Verlustvortrag oder Nachtrag machen?
  • Gast

    #2
    Hallo Bbbaaa und andere interessierte Mitleser!

    googeln hilft manchmal mehr als hier zu posten - ein Ergebnis bei der Suche nach "Cfd handel einkommensteuererklärung"

    https://trading.de/cfd/cfd-versteuer...rerklaerung_an

    Kommentar

    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15383

      #3
      Hallo, ich habe ein Konto bei einem ausländischen Kreditinstitut bei welchem ich Aktien und CFDs handele. Meines Wissens nach dürfen ausländische Kreditinstitute keine deutschen Steuerbescheinigungen ausstellen. (Hessisches FG 16.5.2017, 4 K 2554/13) Deswegen muss ich die Zeilen in der Anlage KAP 2023 über den zur Verfügung

      Kommentar

      • Bbbaaa
        Neuer Benutzer
        • 06.07.2022
        • 4

        #4
        Natürlich habe ich auch gegoogelt.
        Aber wenn überall etwas anderes steht ist es schwer zu bestimmen in welche Zeile der Verlust kommt. Viel mehr geht es mir um diesen Verlustvortrag. Muss ich zusätzlich noch etwas ausfüllen oder genügt es den Verlust in die entsprechende Zeile zu schreiben?

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15383

          #5
          Wenn sich ein Verlust ergibt dann wird der vom Finanzamt festgestellt. Du selber musst Dich um den Verlustvortrag nicht kümmern.

          Kommentar

          • Gast

            #6
            grafik.png

            und eventuell noch in "Anlage Sonstiges" in den Zeilen 17 und 18 Häkchen setzen ...

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45939

              #7
              ... und eventuell noch in "Anlage Sonstiges" in den Zeilen 17 und 18 Häkchen setzen ...
              Ist bei Verlusten aus Kapitalerträgen m. E. überflüssig, da sowieso nur ein Verlustvortrag möglich ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              Lädt...