Riester Vertrag meiner Ehefrau

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  • karl.sake@t-online.de
    Neuer Benutzer
    • 21.01.2021
    • 6

    #1

    Riester Vertrag meiner Ehefrau

    Guten Tag,
    meine Frau hat derzeit keinerlei Bezüge. Ich bin Rentner (70). Kann meine Frau ihren Riester-Vertrag weiterbesparen? Für 2024 hat sie 1.925 € auf ihren seit etlichen Jahren laufenden Riester-Vertrag eingezahlt. Frage: können wir die Einzahlung steuerlich absetzen und wenn ja, in welcher Anlage in MEIN ELSTER?
    Liebe Grüße
    Karl Sake
    Mobilfunknummer entfernt ! Als Benutzernamen eine echte E-Mailadresse zu verwenden, ist auch suboptimal !
    Zuletzt geändert von Charlie24; 19.03.2025, 16:15.
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4271

    #2
    Es ist natürlich sehr früh, sich diese Frage schon jetzt zu stellen. Zu prüfen wäre, ob die Frau unmittelbar begünstigt ist. Relevant ist 2024. Wenn sie in dem Jahr keine rentenversicherungspflichtige Einnahmen hatte, und auch so Dinge wie ALG1 oder Elterngeld (bei der Frau eines 70ers eher unwahrscheinlich) dazu kommen, wäre sie maximal mittelbar begünstigt. Das würde voraus setzen, dass der Ehepartner unmittelbar begünstigt ist, was bei einem Rentner nicht der Fall ist. Die Wahrscheinlichkeit spricht also dafür, dass sie nicht begünstigt ist, wie gesagt unter dem Vorbehalt, dass kein Grund für eine unmittelbare Begünstigung trotz fehlenden Arbeitseinkommens vorliegt.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45949

      #3
      Eigentlich solltet ihr wissen, ob in den letzten Jahren Zulagen gewährt wurden. Wenn kein Zulagenanspruch besteht, entfällt auch die steuerliche

      Günstigerprüfung als Sonderausgabe über die Anlage AV. Selbst bei Bestehen eines Zulagenanspruchs muss die Günstigerprüfung nicht positiv

      ausfallen. Der Erfolg hängt letztlich vom Grenzsteuersatz ab.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15386

        #4
        Für die Beiträge zur Riesterrente ist die Anlage AV auszufüllen. Allerdings können da in Eurem Fall keine Eingaben gemacht werden - es trifft keine Zeile zu. Also ist auch kein Sonderausgabenabzug möglich.

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