Guten Tag zusammen,
es betrifft meine KESt, die ich wegen Verkauf meiner Fonds 2024 mit Pauschalbesteuerung abführen musste. Nun möchte ich mir diese über die Steuererklärung wieder holen. Ich habe die Papiere vor 2008 gekauft. Also schon so lange, dass ich noch in die Kategorie passe, die bis zu 100.000 Euro von der KESt. befreit sind. Allerdings finde ich in meinen Unterlagen keine Anschaffungsunterlagen mehr. Ich besitze Unterlagen vom Jahr 2008 in dem ein Depotwechsel stattfand. Macht es Sinn, die Günstigerprüfung zu beantragen, mit dem Ziel, die Steuer zurückerstattet zu bekommen, da schon so lange in meinem Besitz. Oder muss ich sogar damit rechnen, dass ich noch mehr Steuern zu bezahlen habe, da mein Steuersatz höher als 25 % liegt.
Vielen Dank für die Antworten.
Viele Grüße
Kapital
es betrifft meine KESt, die ich wegen Verkauf meiner Fonds 2024 mit Pauschalbesteuerung abführen musste. Nun möchte ich mir diese über die Steuererklärung wieder holen. Ich habe die Papiere vor 2008 gekauft. Also schon so lange, dass ich noch in die Kategorie passe, die bis zu 100.000 Euro von der KESt. befreit sind. Allerdings finde ich in meinen Unterlagen keine Anschaffungsunterlagen mehr. Ich besitze Unterlagen vom Jahr 2008 in dem ein Depotwechsel stattfand. Macht es Sinn, die Günstigerprüfung zu beantragen, mit dem Ziel, die Steuer zurückerstattet zu bekommen, da schon so lange in meinem Besitz. Oder muss ich sogar damit rechnen, dass ich noch mehr Steuern zu bezahlen habe, da mein Steuersatz höher als 25 % liegt.
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Kapital
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