Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kapitalertragssteuer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kapitalertragssteuer

    Guten Tag zusammen,

    es betrifft meine KESt, die ich wegen Verkauf meiner Fonds 2024 mit Pauschalbesteuerung abführen musste. Nun möchte ich mir diese über die Steuererklärung wieder holen. Ich habe die Papiere vor 2008 gekauft. Also schon so lange, dass ich noch in die Kategorie passe, die bis zu 100.000 Euro von der KESt. befreit sind. Allerdings finde ich in meinen Unterlagen keine Anschaffungsunterlagen mehr. Ich besitze Unterlagen vom Jahr 2008 in dem ein Depotwechsel stattfand. Macht es Sinn, die Günstigerprüfung zu beantragen, mit dem Ziel, die Steuer zurückerstattet zu bekommen, da schon so lange in meinem Besitz. Oder muss ich sogar damit rechnen, dass ich noch mehr Steuern zu bezahlen habe, da mein Steuersatz höher als 25 % liegt.
    Vielen Dank für die Antworten.
    Viele Grüße

    Kapital

    #2
    Was steht denn in der Steuerbescheinigung deiner Bank bei den Gewinnen aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie 24,
      danke für deine Antwort. In dieser Rubrik steht nichts bzw. 0,00 Euro. Der Depot-Übertrag auf die aktuelle Depotband fan 09/24 statt. Danach habe ich verkauft. Die aktuelle Bank hat mich gar nicht gefragt, wie lange ich die Fonds besessen habe sondern haben einfach pauschal besteuert.
      Von der alten Depotbank gibt es eine Depoübertragsaufstellung 2008 und Depotübertrag auf die aktuelle Bank 2024. In dieser gesamten Zeit lagen die Fonds auf der Partner Bank in Linz. Die Frage ist, ob das FA eine Depoübertragsaufstellung aus dem Jahr 2008 akzeptiert.

      Viele Grüße
      Kapital

      Kommentar


        #4
        Was Einreichen musst Du ja nur auf Verlangen.

        Kommentar


          #5
          ja schon. Aber was, wenn das FA mir dann noch einen höheren Steuersatz aufbrummt und meine Notizen, dass ich die Papiere bereits vor 2008 erworben hatte, einfach ignoriert?
          Viele Grüße

          Kommentar


            #6
            Von der alten Depotbank gibt es eine Depoübertragsaufstellung 2008 und Depotübertrag auf die aktuelle Bank 2024. In dieser gesamten Zeit lagen die Fonds auf der Partner Bank in Linz.
            Dann schau dir mal die Anlage KAP-INV an.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Hallo Kapital!

              Mmhh - also zuerst schreiben Sie von einem Depotwechsel in 2008 - und im zweiten Beitrag schreiben Sie von einem Depotwechsel in 2024 ... !?

              Bei einem Depotübertrag sollten auch die Anschaffungsdaten elektronisch mitgeliefert und im neuen Depotsystem auch abgespeichert werden.

              Wenn dem nicht so ist, dann läuft bei der Besteuerung durch die Bank wohl einiges nicht so, wie es könnte und sollte ...

              Auf sogenannten Erträgnisaufstellungen ist zu erkennen, wenn eine Depotbank mangels Anschaffungsdaten mit Ersatzbemessungsgrundlagen gearbeitet hat.

              wenn sie nun schon zweimal gewechselt haben, und davon einmal schon vor über 10 Jahren - darüber existieren bei der Bank keine Unterlagen mehr ...

              mmhh - wenn sie ein sehr guter Kunde sind, wird Ihnen Ihre heutige Depotbank helfen, um Sie nicht zu verlieren ...
              Zuletzt geändert von Uwe64; 20.03.2025, 14:14.

              Kommentar


                #8
                und mal vom Bezahlen her gedacht, alte Girokontenauszüge aus denen die Käufe hervorgehen, hast du auch nicht mehr?

                Kommentar


                  #9
                  Leider nicht. Ich besitze eine Erträgnisaufstellung von 2008. Und zwar einmal von meiner bis 2008 Depotbank und der neuen Depotbank 2008.
                  Die Anschauffunsunterlagen liegen zu weit zurück meint meine Depotbank bis 2008.

                  Kommentar


                    #10
                    ich würde versuchen, das im Zweifel glaubhaft zu machen, dass nicht alle Anschaffungen (Sparplan?) von 01.01.2008 bis zum Depotübertrag erfolgt sein können. Manches muss man halt doch länger aufheben.

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo Kloebi,
                      danke für deine Antwort. Ich werde es beim FA einfach mal versuchen.

                      Viele Grüße
                      Kapital

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo Charlie 24,

                        ich werde mal einen Blick auf KAP Inv. werfen.
                        Vielen Dank vorerst mal
                        Viele Grüße

                        Kommentar


                          #13
                          Hallo Uwe64,
                          die Anschaffungsunterlagen liegen denen leider nicht mehr vor. Ab 2008 haben sie mich mit Depotaufstellung und -Übertrag versorgt. Damit werde ich das beim FA versuchen glaubhaft zu machen.
                          Vielen Dank und
                          viele Grüße
                          Kapital

                          Kommentar


                            #14
                            Die Günstigerprüfung zu beantragen macht doch eh nur dann Sinn, wenn Dein persönlicher Steuersatz im VZ unter 25% liegt, bzw. gelegen hat. Insofern verstehe ich das Problem gerade nicht so wirklich.

                            Kommentar


                              #15
                              Es geht doch nicht um die Günstigerprüfung, sondern um Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X