Dauerfristverlängerung und Einzugsermächtigung für USt-VA - jetzt ohne Steuerberater

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  • tangua
    Neuer Benutzer
    • 20.03.2025
    • 7

    #1

    Dauerfristverlängerung und Einzugsermächtigung für USt-VA - jetzt ohne Steuerberater

    Liebe SteuerfreundInnen,

    ich bin umsatzsteuerpflichtige Freiberuflerin und möchte meine Steuerdinge ab diesem Jahr selbst erledigen. Jetzt steht die erste Umsatzsteuervoranmeldung an. Über meinen Steuerberater hatten wir in den letzten 20 Jahren eine Dauerfristverlängerung sowie eine Einzugsermächtigung. Bleibt das alles so bestehen, auch wenn ich jetzt mit meinem eigenen Zertifikat reingehe?

    Danke schon einmal vorab für Eure Antworten, sofern welche kommen ;-)

    Herzliche Grüße
    tangua
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15383

    #2
    Zitat von tangua Beitrag anzeigen
    Jetzt steht die erste Umsatzsteuervoranmeldung an
    Nein. Der Januar wäre mit Dauerfristverlängerung am 10. März zu übermitteln gewesen (die Sondervorauszahlung am 10. Februar). Das 1 Quartal ist am 10. Mai einzureichen (bzw. dieses Jahr am 12. Mai).

    Wenn Dauerfristverlängerung besteht, dann besteht die natürlich weiter, es sei denn Du widerrufst sie.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45941

      #3
      Wenn Dauerfristverlängerung besteht, dann besteht die natürlich weiter, es sei denn Du widerrufst sie.
      Auch die Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) besteht weiter, es sei denn, du wärst in ein anderes Bundesland umgezogen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • tangua
        Neuer Benutzer
        • 20.03.2025
        • 7

        #4
        Vielen Dank an L.E. Fant und Charlie 24!

        Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass ich die Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise mache, von daher bin ich auf jeden Fall noch in der Frist. Aber ich bin gerne früh dran und warte jetzt auf das Passwort für´s Elster-Zertifikat.

        Kommentar

        • HendrikF
          Benutzer
          • 12.01.2015
          • 91

          #5
          Das interessiert mich auch.

          Kann man die Einzugsermächtigung bei Elster eingesehen werden? Sobald man einen Elster Account hat.
          (welche vor dem eigenen Elsteraccount erteilt worden ist)

          Kommentar

          • Gerald v. R.
            Erfahrener Benutzer
            • 04.07.2024
            • 260

            #6
            Hallo Hendrik,

            nein. Über Elster können keine Einzugsermächtigungen eingesehen werden.

            Kommentar

            • Picard777
              Erfahrener Benutzer
              • 02.05.2006
              • 7872

              #7
              Nein, die beim Finanzamt hinterlegte Einzugsermächtigung für Steuernummer XY für Steuerarten ABC ist nicht bei Mein Elster hinterlegt und kann dort somit auch nicht eingesehen werden.

              Vorsichtshalber: Die IBAN-Meldung an das BZSt ist davon völlig unabhängig und hat damit nichts zu tun.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar

              • HendrikF
                Benutzer
                • 12.01.2015
                • 91

                #8
                Aha, Danke für die Infos.

                Kommentar

                • tangua
                  Neuer Benutzer
                  • 20.03.2025
                  • 7

                  #9
                  Ja, auch von mir vielen herzlichen Dank für die tollen Infos.

                  Vorsichtshalber hatte ich gestern noch eine E-Mail an mein zuständiges Finanzamt geschickt und um Auskunft/Bestätigung wegen der Einzugsermächtigung und Dauerfristverlängerung gebeten. Erstaunlicherweise erhielt ich heute gleich einen Anruf des Finanzamts. Eine sehr freundliche Dame bestätigte mir, dass alles unverändert bliebe, solange bis ich es eben widerriefe. So hattet Ihr es hier ja auch schon geschrieben.

                  Nochmals vielen Dank an die UnterstützerInnen hier!

                  Kommentar

                  • rassmus
                    Neuer Benutzer
                    • 06.04.2012
                    • 15

                    #10
                    Wo kann ich denn meine Eizugsermächtigung für des Finanzamt ändern, bzw. einsehen?
                    Ich möchte, dass die nicht mehr von meiner Frau sondern von meinem Konto abgebucht werden.

                    Kommentar

                    • Beamtenschweiß
                      Erfahrener Benutzer
                      • 10.04.2014
                      • 3017

                      #11
                      Die kannst du ändern, in dem du dem Finanzamt die geänderte BV mitteilst und ein entsprechend neues SEPA Mandat erteilst.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                      Kommentar

                      • Hans53
                        Erfahrener Benutzer
                        • 28.10.2022
                        • 680

                        #12
                        Das kannst du hier machen.

                        Finanzämter in Bayern: Formulare - Steuerzahlung

                        Formulare und Ausfüllanleitungen für die Steuererklärung und Vordrucke für weitere steuerliche Angelegenheiten, Hinweise zur Verwendung der Formulare im Dateiformat FormsForWeb (FFW)


                        In anderen Bundesländern gibts sowas sicher auch!

                        Man kann das auch völlig digital, sogar ohne Unterschrift, machen, indem man im Elster Account das ausgefüllte Formular im pdf-Format, an eine "Sonstige Nachricht" anhängt.

                        Gruß - Hans

                        Kommentar

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