Hallo zusammen,
im August 2024 konnte ich mir meinen Traum erfüllen und habe bei der Gemeinde meinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb angemeldet. Darauf hin folgte ein längeres bürokratisches Prozedere mit steuerlicher Erfassung, Berufsgenossenschaft, Amt für Landwirtschaft etc....
Ich selbst habe Landwirtschaft an einer Hochschule studiert und befinde mich gerade an meiner Bachelorarbeit. Während des Studiums habe ich auch ein Modul Landwirtschaftliche Steuerlehre belegt und bin dadurch in der Thematik auch nicht ganz unwissend, aber keineswegs ein Profi.
Mein Betrieb fällt unter die Grenzen des Paragraphs 13a und somit habe ich mich auch zu einer Pauschalbesteuerung mit einer Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen entschieden.
In den Semesterferien habe ich die letzten Jahre auch immer Ferienjobs getätigt und mir über die Einkommensteuererklärung die Lohn- und Kirchensteuer zurückerstatten lassen.
Dasselbe hatte ich nun auch wieder vor und dabei komme ich nun zu meiner eigentlichen Frage:
Ich habe kein abweichendes Wirtschaftsjahr gewählt, also geht mein landwirtschaftliches Wirtschaftsjahr ja nun regulär vom 01.07. bis 30.06., womit ich nun ein Rumpfwirtschaftsjahr vom 05.08.2024 bis 30.06.2025 in der Landwirtschaft habe. Für die Gewinnermittlung nach Anlage 13a wären mir die relevanten Daten (Flächen) zwar nun schon bekannt, aber nach dem Formular kann ich die Gewinnermittlung erst nach dem 30.06.2025 vornehmen. Diese Gewinnermittlung würde ich ja nun aber benötigen, um den Gewinn anteilig zu 5/11 (??? , also von August bis Dezember 2024 ???) für meine Einkommensteuererklärung 2024 heranziehen zu können.
Gehe ich nun jetzt richtig davon aus, dass ich meine Einkommensteuererklärung für 2024 erst frühestens im Juli 2025 machen kann, also wenn ich die Gewinnermittlung nach Anlage 13a gemacht habe? Nach diesem nützlichen Beitrag Steuererklärungsfristen für 2020 bis 2025 - ELSTER Anwender Forum habe ich ja rein theoretisch bis zum 02.02.2026 Zeit, wenn ich es richtig verstehe ???
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand meine Auffassung dazu bestätigen könnte oder mich ggf. verbessern würde.
Vielen Dank schon mal
Julius
im August 2024 konnte ich mir meinen Traum erfüllen und habe bei der Gemeinde meinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb angemeldet. Darauf hin folgte ein längeres bürokratisches Prozedere mit steuerlicher Erfassung, Berufsgenossenschaft, Amt für Landwirtschaft etc....
Ich selbst habe Landwirtschaft an einer Hochschule studiert und befinde mich gerade an meiner Bachelorarbeit. Während des Studiums habe ich auch ein Modul Landwirtschaftliche Steuerlehre belegt und bin dadurch in der Thematik auch nicht ganz unwissend, aber keineswegs ein Profi.
Mein Betrieb fällt unter die Grenzen des Paragraphs 13a und somit habe ich mich auch zu einer Pauschalbesteuerung mit einer Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen entschieden.
In den Semesterferien habe ich die letzten Jahre auch immer Ferienjobs getätigt und mir über die Einkommensteuererklärung die Lohn- und Kirchensteuer zurückerstatten lassen.
Dasselbe hatte ich nun auch wieder vor und dabei komme ich nun zu meiner eigentlichen Frage:
Ich habe kein abweichendes Wirtschaftsjahr gewählt, also geht mein landwirtschaftliches Wirtschaftsjahr ja nun regulär vom 01.07. bis 30.06., womit ich nun ein Rumpfwirtschaftsjahr vom 05.08.2024 bis 30.06.2025 in der Landwirtschaft habe. Für die Gewinnermittlung nach Anlage 13a wären mir die relevanten Daten (Flächen) zwar nun schon bekannt, aber nach dem Formular kann ich die Gewinnermittlung erst nach dem 30.06.2025 vornehmen. Diese Gewinnermittlung würde ich ja nun aber benötigen, um den Gewinn anteilig zu 5/11 (??? , also von August bis Dezember 2024 ???) für meine Einkommensteuererklärung 2024 heranziehen zu können.
Gehe ich nun jetzt richtig davon aus, dass ich meine Einkommensteuererklärung für 2024 erst frühestens im Juli 2025 machen kann, also wenn ich die Gewinnermittlung nach Anlage 13a gemacht habe? Nach diesem nützlichen Beitrag Steuererklärungsfristen für 2020 bis 2025 - ELSTER Anwender Forum habe ich ja rein theoretisch bis zum 02.02.2026 Zeit, wenn ich es richtig verstehe ???
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand meine Auffassung dazu bestätigen könnte oder mich ggf. verbessern würde.
Vielen Dank schon mal
Julius