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Innergemeinschaftlicher Erwerb

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    Innergemeinschaftlicher Erwerb

    Guten Mittag,

    wir haben einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu melden in unserer USt-Voranmeldung. Nun kann man bei Elster nur volle Euro Beträge angeben.
    1. Rundet ihr da immer auf bzw. muss man aufrunden?
    2. Wenn man das rundet, errechnet Elster einen anderen USt-Betrag als mein Rechenprogramm, was ja so dann grundsätzlich nicht genau und nicht richtig ist. Kann man dann einen anderen Betrag frei von Hand eintragen? Bzw. ist das dann erlaubt und keine Steuerhinterziehung, nur weil Elster keine andere Möglichkeit erlaubt, auch Centbeträge einzutragen?

    #2
    Man rundet auf volle Euro ab ! In der Jahreserklärung gleichen sich die Rundungsdifferenzen aus den Voranmeldungen dann teilweise wieder aus,

    die verbleibende Differenz wird einfach ausgebucht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke dir. Gibt es dazu irgendwo das niedergeschrieben, dass man auf volle Euro abrundet?

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        #4
        Gibt es dazu irgendwo das niedergeschrieben, dass man auf volle Euro abrundet?
        Man kann bei den Umsätzen nur volle Euro eintragen. Dass hierbei zugunsten des Steuerpflichtigen abgerundet wird, ist im Steuerrecht übliche Praxis

        und zwar nicht nur bei der Umsatzsteuer. Früher war das aus den amtlichen Papiervordrucken auch ersichtlich, da war das Feld für Centbeträge extra

        durchgestrichen bzw. geschwärzt, d. h., die Centbeträge werden einfach weggelassen.

        https://umsatzsteuer-voranmeldung-20...ldung-2020.pdf
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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