Innergemeinschaftlicher Erwerb

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Zopherl
    Neuer Benutzer
    • 24.03.2025
    • 2

    #1

    Innergemeinschaftlicher Erwerb

    Guten Mittag,

    wir haben einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu melden in unserer USt-Voranmeldung. Nun kann man bei Elster nur volle Euro Beträge angeben.
    1. Rundet ihr da immer auf bzw. muss man aufrunden?
    2. Wenn man das rundet, errechnet Elster einen anderen USt-Betrag als mein Rechenprogramm, was ja so dann grundsätzlich nicht genau und nicht richtig ist. Kann man dann einen anderen Betrag frei von Hand eintragen? Bzw. ist das dann erlaubt und keine Steuerhinterziehung, nur weil Elster keine andere Möglichkeit erlaubt, auch Centbeträge einzutragen?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45939

    #2
    Man rundet auf volle Euro ab ! In der Jahreserklärung gleichen sich die Rundungsdifferenzen aus den Voranmeldungen dann teilweise wieder aus,

    die verbleibende Differenz wird einfach ausgebucht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Zopherl
      Neuer Benutzer
      • 24.03.2025
      • 2

      #3
      Danke dir. Gibt es dazu irgendwo das niedergeschrieben, dass man auf volle Euro abrundet?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45939

        #4
        Gibt es dazu irgendwo das niedergeschrieben, dass man auf volle Euro abrundet?
        Man kann bei den Umsätzen nur volle Euro eintragen. Dass hierbei zugunsten des Steuerpflichtigen abgerundet wird, ist im Steuerrecht übliche Praxis

        und zwar nicht nur bei der Umsatzsteuer. Früher war das aus den amtlichen Papiervordrucken auch ersichtlich, da war das Feld für Centbeträge extra

        durchgestrichen bzw. geschwärzt, d. h., die Centbeträge werden einfach weggelassen.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • ulfied
          Neuer Benutzer
          • 08.02.2026
          • 8

          #5
          Ich habe dazu noch eine Frage: bei Ausgaben zu Aufwendungen zu Krankenkosten: den Betrag aufrunden oder abrunden. Gleiches für die Kosten für Privathaftpflicht: auf- oder abrunden? Danke

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45939

            #6
            Man darf zugunsten des Steuerpflichtigen auf volle Euro runden, also bei steuerwirksamen Ausgaben aufrunden und bei Einnahmen abrunden,

            wobei sich die Privathaftpflicht steuerlich zumeist sowieso nicht auswirkt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • ulfied
              Neuer Benutzer
              • 08.02.2026
              • 8

              #7
              Danke Charlie24, euch ein schönes Wochenende

              Kommentar

              • Anja Rampf
                Neuer Benutzer
                • 10.05.2026
                • 2

                #8
                Guten Abend,

                ich muss das erste Mal eine USTVA machen und habe auch eine Rechnung aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb, die Beträge für 19%MWST müssen in Zeile 51 und 7% MWST in Zeile 52 oder?
                Muss ich diese Beträge von den Beträgen die in Zeile 22 (19%MWST) und 25 (7%MWST) rein kommen abziehen?

                Lg Anja

                Kommentar

                • L. E. Fant
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.09.2013
                  • 15383

                  #9
                  Da stimmt jetzt irgendwas nicht:

                  image.png

                  Kommentar

                  • L. E. Fant
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.09.2013
                    • 15383

                    #10
                    Ich hab mir mal die Jahreserklärung angeguckt, da würden die Zeilen wohl passen. Warum Du die innergemeinschaftlichen Erwerbe von den Umsätzen abziehen willst versteh ich jetzt allerdings nicht.
                    Welche Software verwendest Du eigentlich?

                    Kommentar

                    • Anja Rampf
                      Neuer Benutzer
                      • 10.05.2026
                      • 2

                      #11
                      Weil dachte das ich es sonst doppelt angeben?
                      Also muss bei Umsätzen erstmal der gesamte Betrag rein und bei innergemeinschaftlich Erwerbe werden dann die entsprechenden Beträge nochmal zusätzlich eingetragen?
                      Verwende die Elster Software.

                      Kommentar

                      • L. E. Fant
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.09.2013
                        • 15383

                        #12
                        Du musst Dich unbedingt mal mit den Grundlagen vertraut machen, z. B. den Unterschied zwischen Einnahmen und Ausgaben kennenlernen!
                        Zuletzt geändert von L. E. Fant; 11.05.2026, 06:43.

                        Kommentar

                        Lädt...