Guten Mittag,
wir haben einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu melden in unserer USt-Voranmeldung. Nun kann man bei Elster nur volle Euro Beträge angeben.
1. Rundet ihr da immer auf bzw. muss man aufrunden?
2. Wenn man das rundet, errechnet Elster einen anderen USt-Betrag als mein Rechenprogramm, was ja so dann grundsätzlich nicht genau und nicht richtig ist. Kann man dann einen anderen Betrag frei von Hand eintragen? Bzw. ist das dann erlaubt und keine Steuerhinterziehung, nur weil Elster keine andere Möglichkeit erlaubt, auch Centbeträge einzutragen?
wir haben einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu melden in unserer USt-Voranmeldung. Nun kann man bei Elster nur volle Euro Beträge angeben.
1. Rundet ihr da immer auf bzw. muss man aufrunden?
2. Wenn man das rundet, errechnet Elster einen anderen USt-Betrag als mein Rechenprogramm, was ja so dann grundsätzlich nicht genau und nicht richtig ist. Kann man dann einen anderen Betrag frei von Hand eintragen? Bzw. ist das dann erlaubt und keine Steuerhinterziehung, nur weil Elster keine andere Möglichkeit erlaubt, auch Centbeträge einzutragen?
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