Hallo zusammen,
in der Steuererklärung für 2022 habe ich damals in der Anlage V einen Gesamtaufwand von 10.000 € eingetragen. Der sollte/wird auf 5 Jahre verteilt.
In meiner aktuellen Steuererklärung für 2024 wurde unter "Zu berücksichtigender Anteil der Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus 2023" der 1/5 Betrag von 10.000 €, also 2000 €, automatisch aus dem vorherigen Jahr übernommen.
Muss ich nun in der Zeile drüber " Zu berücksichtigender Anteil der Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus 2022" auch noch einmal die 2.000 € eintragen?
Und in den Folgejahren kommt dann quasi immer eine Zeile pro Jahr dazu, wo ich dann jeweils 2.000 eintragen muss? Oder wurde schon im Jahre 2022, als der Gesamtaufwand eingetragen wurde, die "ersten" 2.000 berücksichtigt und müssen nicht mehr eingetragen werden, es wäre dann also in den Folgejahren immer nur die unterste Zeile auf diesem Blatt ausgefüllt?
Viele Grüße
in der Steuererklärung für 2022 habe ich damals in der Anlage V einen Gesamtaufwand von 10.000 € eingetragen. Der sollte/wird auf 5 Jahre verteilt.
In meiner aktuellen Steuererklärung für 2024 wurde unter "Zu berücksichtigender Anteil der Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus 2023" der 1/5 Betrag von 10.000 €, also 2000 €, automatisch aus dem vorherigen Jahr übernommen.
Muss ich nun in der Zeile drüber " Zu berücksichtigender Anteil der Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus 2022" auch noch einmal die 2.000 € eintragen?
Und in den Folgejahren kommt dann quasi immer eine Zeile pro Jahr dazu, wo ich dann jeweils 2.000 eintragen muss? Oder wurde schon im Jahre 2022, als der Gesamtaufwand eingetragen wurde, die "ersten" 2.000 berücksichtigt und müssen nicht mehr eingetragen werden, es wäre dann also in den Folgejahren immer nur die unterste Zeile auf diesem Blatt ausgefüllt?
Viele Grüße
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