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Anlage V - Werbungskosten für Absetzungen für Abschreibungen (AfA) berechnen

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    Anlage V - Werbungskosten für Absetzungen für Abschreibungen (AfA) berechnen

    Hallo, kann mir jemand erklären, wie ich den AfA-Satz (Prozent) und die Werbungskosten (Zeile 33, Anlage V, 2022) für Absetzungen für Abschreibungen richtig berechne?
    • Gebäudeanteil am Kaufpreis: 44.952€
    • Restnutzungsdauer: 18 Jahre
    Außerdem die Frage: Kann ich degressiv abschreiben (Wohnung Bj. 1952)?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Würde mich ebenfalls interessieren. Leider kann ich keinen eigenen Beitrag schreiben, deswegen werde ich diesen Beitrag verfolgen ...

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      #3
      Zitat von Schwalfi Beitrag anzeigen
      Hallo, kann mir jemand erklären, wie ich den AfA-Satz (Prozent) und die Werbungskosten (Zeile 33, Anlage V, 2022) für Absetzungen für Abschreibungen richtig berechne?
      • Gebäudeanteil am Kaufpreis: 44.952€
      • Restnutzungsdauer: 18 Jahre
      Außerdem die Frage: Kann ich degressiv abschreiben (Wohnung Bj. 1952)?

      Vielen Dank im Voraus!
      Die AfA für Bj 1952 beträgt 2 %, ggf. monatlich zeitanteilig. RND ohne anerkanntes Gutachten ohne Belang. Degressiv m. E. nein.

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        #4
        Danke, Kloebi - ich habe ein Gutachten für die RND.
        Ist folgendes entsprechend korrekt?
        • AfA-Satz: 5,56 %
        • Werbungskosten: 2.500 € (=44.952 € * 5,56 %)

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          #5
          Das kannst du beantragen, die Rechtsprechung mit den Gutachten ist aber derzeit so, dass das FA das erstmal ablehnen wird.

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