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Anlage V - AfA berechnen, Kaufnebenkosten absetzen und mitgekaufte Möbel absetzen?

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    Anlage V - AfA berechnen, Kaufnebenkosten absetzen und mitgekaufte Möbel absetzen?

    Hallo zusammen,

    anhand folgender Daten möchte ich die AfA berechnen für die Steuererklärung 2023 und die Kaufnebenkosten absetzen:
    • Erworben: September 2021
    • Kaufpreis Immobilie: 385,000EUR
    • Kaufnebenkosten ca.: 30,000EUR (Notar, Makler, Grundbuch, BBK)
    • 74m^2 Wohnfäche; BJ 1961
    • 2% linear abzusetzen
    • Möbel im Wert von 5000EUR mitverkauft (inkl. im Kaufpreis)
    Ich habe mal in die vorherigen Steuererklärungen geschaut, was die Steuerberaterin gemacht hat. Für 2021 hat sie in Zeile 30 2918EUR und in Zeile60 nichts angegeben und für 2022 hat sie in Zeile30 4943EUR und in Zeile60 1000EUR angegeben. Das erklärt sich mir nicht.

    Wie ist hier die Berechnung durchzuführen? Und wie muss ich die Kaufnebenkosten absetzen? Muss ich diese auf mehrere Jahre aufteilen? Wenn ja, wie und auf wie viele Jahre? Wie ist das mit den mitgelaufen Möbeln?

    Danke und jede Antwort!

    LG
    Melster

    #2
    Zitat von melster;n459260[LIST
    [*]Erworben: September 2021[*]Kaufpreis Immobilie: 385,000EUR[*]Kaufnebenkosten ca.: 30,000EUR (Notar, Makler, Grundbuch, BBK)[*]74m^2 Wohnfäche; BJ 1961[*]2% linear abzusetzen[*]Möbel im Wert von 5000EUR mitverkauft (inkl. im Kaufpreis)[/LIST]Ich habe mal in die vorherigen Steuererklärungen geschaut, was die Steuerberaterin gemacht hat. Für 2021 hat sie in Zeile 30 2918EUR und in Zeile60 nichts angegeben und für 2022 hat sie in Zeile30 4943EUR und in Zeile60 1000EUR angegeben. Das erklärt sich mir nicht.

    Anhand Deiner Zahlen kann man nur Vermutungen anstellen. In welcher Höhe das Finananzamt die AfA-Bemessungsgrundlagen festgesetzt hat musst Du dort nachfragen.

    Kaufpreis und Kaufnebenkosten (soweit sie nicht auf die Finanzierung entfallen) gehen in diese Bemessungsgrundlage ein. Herauszurechnen ist der Bodenwertanteil, denn der nutzt sich nicht ab. Hier kann es beim Kauf eines bebauten Grundstücks oder einer ETW unterschiedliche Auffassungen geben, wie hoch dieser Anteil ist. Im Jahr der Anschaffung ist die AfA monatsanteilig auf die Zeit vom wirtschaftlichen Übergang bis zum Jahresende zu kürzen.

    Wenn 4.943 die Jahres-AfA ist entspricht dies einer Bemessungsgrundlage von 247.159 €, das bedeutet einen Bodenwertanteil von rund 40%.

    Diese Zahl passt nicht zu den 2.918 € im Anschaffungsjahr (das dürfte nur 4/12 davon sein). Möglicherweise hat die Steuerberaterin im ersten Jahr den Bodenwertanteil niedriger angesetzt und das Finananzamt hat diesen Wert nicht akzeptiert. Für 2022 könnte die Steuerberaterin dann den Wert des Finanzamtes aus 2021 übernommen haben.

    Das sind wie gesagt aber alles nur Vermutungen, verbindliche Auskunft erhältst Du von Deinem Finanzamt.

    Die Möbel wären auf die verbliebene Nutzungszeit abzuschreiben, vielleicht mit 10%. Auch hier wären im Anschaffungsjahr nur 4/12 anzusetzen. Und auch hier kann man sich über den anteiligen Wert der Möbel streiten.

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      #3
      Vielleicht wurde das alles schon im ersten Steuerbescheid nach Kauf (2021 oder 2022) erläutert. Da musst du mal in den Bescheid schauen.

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