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Freibetrag für Nebentätigkeit

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    Freibetrag für Nebentätigkeit

    Hallo zusammen, ich habe letztes Jahr mit dem FA telefoniert und mir wurde ein Freibetrag i.H. 300 € für meinen Nebenverdienst gewährt.
    Ich habe jedoch nichts Schriftliches erhalten. Wo kann man den Freibetrag sehen bzw. kann man ihn überhaupt irgendwo nachschlagen?

    #2
    Vermutlich wirst du für die 300 € nirgends etwas finden.
    Wenn du nach Nebentätigkeit und Steuerpflicht im Netz suchst, wirst du eine Grenze von 410 €/ Jahr finden.

    Meine Empfehlung:
    Mache eine Steuererklärung incl. der Angebe der Nebentätigkeit, dann bist du dann, wenn die Nebentätigkeit gewachsen ist, in Übung, was zu tun ist.

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      #3
      Wo wurde ein derartiger -mir nicht bekannter- Freibetrag gewährt ? Im Einkommensteuerbescheid ? Ist das denn nichts "schriftliches" ? Falls ja, wo konkret und warum ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Oder du meinst monatlich 300, also den sog. Übungsleiterfreibetrag?

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          #5
          Oder du meinst monatlich 300, also den sog. Übungsleiterfreibetrag?
          Wobei das jährlich dann 3.600 € wären und nicht 3.000 €.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            ja, stimmt.

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              #7
              An die Monatlichkeit dachte ich auch schon. Und an Betriebsausgabenpauschalen bei selbständigen Einkünften.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                Es gibt keine Betriebsausgabenpauschale (außer für bestimmte Berufsgruppen).
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                  Es gibt keine Betriebsausgabenpauschale (außer für bestimmte Berufsgruppen).
                  Danke für die Ergänzung. Das meinte ich zwar auch, aber mein Beitrag hat das so nicht rübergebracht und war daher misszuverstehen.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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