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Ek-Steuerbescheid und Vorrauszahlungen

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    Ek-Steuerbescheid und Vorrauszahlungen

    Mehrere Fragen, wo ich keinen eindeutigen Antworten habe...2023 war ich noch Kleinunternehmer, 2024 hatte ich jetzt so hohe Umsätze, dass ich in die Regelbesteuerung wechseln musste. So weit alles klar, das Finanzamt ist informiert, 1/4 jährliche Umsatzsteuervoranmeldungen sind genehmigt und eingestellt. Erste UST-Vorauszahlung bis spätestens 10.04. Liegt alles bereit. Ich denke, dann werden auch Vorauszahlen für die MwSt. fällig, wenn ich mehr Einnahmen als Ausgaben habe. Richtig?

    Als Kleinunternehmer hatte ich immer die Ist-Besteuerung (als Zeitpunkt der Zahlung) eingestellt. Ändert sich das jetzt mit dem Wechsel zur Regelbesteuerung automatisch?

    Weitere Frage...Jetzt bin ich an der Steuer 2024, die ja noch als Kleinunternehmer abgewickelt wird...wenn ich diese abgebe und sagen wir mal den 30.04.2025 den Bescheid bekomme, werden Einkommenssteuer und Gewerbesteuer fällig und auch Vorauszahlungen für die folgenden (vom Finanzamt geschätzte Summe für 3 Monate). Frage ist jetzt für mich der Zeitraum 01.01.2025 - 30.04.2025 ...fließt das in irgendeiner Weise auch in die aktuellen Vorauszahlen ein oder wird das erst Thema, wenn in 2026 die Steuerbescheide für 2025 erhalte? Ich hoffe, ich drücke mich verständlich aus.

    Danke schon einmal für eure Hilfe. LG PEL

    #2
    Zitat von PEL Beitrag anzeigen
    Ich denke, dann werden auch Vorauszahlen für die MwSt. fällig
    Du meinst Vorauszahlungen? Ich weiß nicht, Du selber berechnest doch die Umsatzsteuer.

    Zitat von PEL Beitrag anzeigen
    Als Kleinunternehmer hatte ich immer die Ist-Besteuerung (als Zeitpunkt der Zahlung) eingestellt. Ändert sich das jetzt
    Du berechnest Deine Steuer nach den vereinnahmten Entgelten wenn Du das erstens beantragt hast und es zweitens vom Finanzamt gestattet wurde.

    Zitat von PEL Beitrag anzeigen
    vom Finanzamt geschätzte Summe für 3 Monate
    Was meinst Du damit? Die vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlung?

    Kommentar


      #3
      Hallo PEL,

      die Antwort von L.E.Fant möchte ich in einem Punkt deutlicher schreiben:
      Die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer sind zwei völlig getrennte Steuern mit ganz unterschiedlichen Berechnungsformen und haben nur sehr, sehr indirekt etwas miteinander zu tun.

      In den Umsatzsteuervoranmeldungen berechnest du selbst die Zahllast aus der Differenz von eingenommener Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer.
      Eine Zahllast kann auch entstehen, wenn die Einnahmen kleiner waren als die Ausgaben. Es hängt davon ab, wie hoch die Vorsteuerbelastung der Ausgaben war. (Und es gibt einige, die gar keine Vorsteuer enthalten.)

      Die Vorauszahlungen, die das FA für deine ESt. festlegt, haben mit deinen Umsatzsteuervoranmeldungen nichts zu tun.

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