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Anlage V Vermietung Einliegerwohnung mit Garten

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    Anlage V Vermietung Einliegerwohnung mit Garten

    Bin gerade an der Steuererklärung für 2023. Wir haben eine vermietete Einliegerwohnung. Die Mieter haben zum 31.05.2025 gekündigt. Bisher war der Garten nicht vermietet.
    Ab 2025 soll dies so sein. Wir haben den Garten 2022 komplett neu angelegt und eine Rechnung vom Gärtner.

    Kann ich hierfür die AfA ab 2023 für 10 Jahre Nutzungsdauer in die Steuererklärung aufnehmen? In 2023 haben wir die alte Gartenhütte abgerissen, das alte Fundament erweitert und eine neue Gartenhütte aufgebaut. Sind dies dann Erhaltungsaufwendungen oder muss ich dies ebenfalls über eine Nutzungsdauer von glaube 8 Jahren abschreiben? Vielen Dank vorab für eure Unterstützung.

    #2
    Eine Frage noch dazu. Kann ich die Lohnkosten neben dem Aufwand in der Anlage V auch noch zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung angeben?

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      #3
      HH-nahe DL sind nur für selbstgenutzte Wohnungen.

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        #4
        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        HH-nahe DL sind nur für selbstgenutzte Wohnungen.
        Danke, dachte ich mir schon. Kannst Du das Thema mit der Gartenanlage beurteilen?

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          #5
          Die Gartenhütte würde ich abschreiben, wobei 8 Jahre m.E. reichlich kurz sind. Wenn du sie nicht streichst (Holz ??) und gammeln lässt, käme das wohl hin.
          Du könntest suchmaschinen unter Allgemeine AfA-Tabelle oder AfA Gartenhaus.

          Werbungskosten für Garten und Gartenhaus ab wann absetzbar? Hier spielt die Vermietungsabsicht eine Rolle, die in dem verlinkten aktuellen Thread genannt und diskutiert wird:
          https://forum.elster.de/anwenderforu...3%A4ndnisfrage

          Abschließend ein technischer Tipp, keine Steuerberatung: Bei einem Gartenhaus aus Holz sollten den Wetter besonders ausgesetze Teile wie z.B. die Giebelbretter gem. meiner eigenen schlechten Erfahrung mit Profilen aus Alu oder Zink abgedeckt und geschützt werden. Es lohnt sich, und diese Teile können dann auch die angesagte AfA-Dauer erleben.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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            #6
            Zitat von timote Beitrag anzeigen
            Die Gartenhütte würde ich abschreiben, wobei 8 Jahre m.E. reichlich kurz sind. Wenn du sie nicht streichst (Holz ??) und gammeln lässt, käme das wohl hin.
            Du könntest suchmaschinen unter Allgemeine AfA-Tabelle oder AfA Gartenhaus.

            Werbungskosten für Garten und Gartenhaus ab wann absetzbar? Hier spielt die Vermietungsabsicht eine Rolle, die in dem verlinkten aktuellen Thread genannt und diskutiert wird:
            https://forum.elster.de/anwenderforu...3%A4ndnisfrage

            Abschließend ein technischer Tipp, keine Steuerberatung: Bei einem Gartenhaus aus Holz sollten den Wetter besonders ausgesetze Teile wie z.B. die Giebelbretter gem. meiner eigenen schlechten Erfahrung mit Profilen aus Alu oder Zink abgedeckt und geschützt werden. Es lohnt sich, und diese Teile können dann auch die angesagte AfA-Dauer erleben.
            Vielen Dank für deine Antwort. Die Wohnung ist aktuell vermietet, die Mieter ziehen zum 31.05.2025 aus. Der Garten war bisher unentgeltlich überlassen da meine Schwiegermutter den Garten nicht mehr machen kann. Die Gartenhütte ist aus Aluminium, eloxiert.

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