Bin gerade an der Steuererklärung für 2023. Wir haben eine vermietete Einliegerwohnung. Die Mieter haben zum 31.05.2025 gekündigt. Bisher war der Garten nicht vermietet.
Ab 2025 soll dies so sein. Wir haben den Garten 2022 komplett neu angelegt und eine Rechnung vom Gärtner.
Kann ich hierfür die AfA ab 2023 für 10 Jahre Nutzungsdauer in die Steuererklärung aufnehmen? In 2023 haben wir die alte Gartenhütte abgerissen, das alte Fundament erweitert und eine neue Gartenhütte aufgebaut. Sind dies dann Erhaltungsaufwendungen oder muss ich dies ebenfalls über eine Nutzungsdauer von glaube 8 Jahren abschreiben? Vielen Dank vorab für eure Unterstützung.
Ab 2025 soll dies so sein. Wir haben den Garten 2022 komplett neu angelegt und eine Rechnung vom Gärtner.
Kann ich hierfür die AfA ab 2023 für 10 Jahre Nutzungsdauer in die Steuererklärung aufnehmen? In 2023 haben wir die alte Gartenhütte abgerissen, das alte Fundament erweitert und eine neue Gartenhütte aufgebaut. Sind dies dann Erhaltungsaufwendungen oder muss ich dies ebenfalls über eine Nutzungsdauer von glaube 8 Jahren abschreiben? Vielen Dank vorab für eure Unterstützung.
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