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Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn während Bezug von Bürgergeld

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    Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn während Bezug von Bürgergeld

    Guten Tag,

    ich bin, aufgrund chronischer Erkrankung und gesundheitlicher Beeinträchtigungen mit einem GdB von 50, schon mehrere Jahre nicht mehr erwerbsfähig.
    Ich beziehe mittlerweile Bürgergeld und muss von daher keine Einkommenssteuererklärung abgeben.
    Da ich allerdings noch angestellt bin, habe ich vergangenes Jahr, zu meinem Betriebsjubiläum, einen ermäßigt besteuerten Arbeitslohn (Zeile 10 Steuerbescheinigung) erhalten.
    Bin ich nun, aufgrund dessen, verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben?
    Wenn ja, welche finanziellen Vor - ggf. Nachteile sind hiermit für mich verbunden?

    #2
    Kurz und knapp: m. E. JA
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Kurz und knapp: m. E. JA
      Da Bürgergeld nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt, stellt sich allerdings die Frage, aus welcher Bestimmung in § 46 EStG

      sich die Erklärungspflicht ergibt ? Jubiläumszuwendungen durften in der Vergangenheit ja auch vom AG ermäßigt besteuert werden,

      laufender Arbeitslohn wurde nicht bezogen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Kurz und knapp: m. E. JA
        Danke, für die erste Einschätzung.

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Da Bürgergeld nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt, stellt sich allerdings die Frage, aus welcher Bestimmung in § 46 EStG

          sich die Erklärungspflicht ergibt ? Jubiläumszuwendungen durften in der Vergangenheit ja auch vom AG ermäßigt besteuert werden,

          laufender Arbeitslohn wurde nicht bezogen.
          Vielen Dank für die Erläuterung.
          Klingt zumindest plausibel.

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