Guten Tag,
ich bin, aufgrund chronischer Erkrankung und gesundheitlicher Beeinträchtigungen mit einem GdB von 50, schon mehrere Jahre nicht mehr erwerbsfähig.
Ich beziehe mittlerweile Bürgergeld und muss von daher keine Einkommenssteuererklärung abgeben.
Da ich allerdings noch angestellt bin, habe ich vergangenes Jahr, zu meinem Betriebsjubiläum, einen ermäßigt besteuerten Arbeitslohn (Zeile 10 Steuerbescheinigung) erhalten.
Bin ich nun, aufgrund dessen, verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben?
Wenn ja, welche finanziellen Vor - ggf. Nachteile sind hiermit für mich verbunden?
ich bin, aufgrund chronischer Erkrankung und gesundheitlicher Beeinträchtigungen mit einem GdB von 50, schon mehrere Jahre nicht mehr erwerbsfähig.
Ich beziehe mittlerweile Bürgergeld und muss von daher keine Einkommenssteuererklärung abgeben.
Da ich allerdings noch angestellt bin, habe ich vergangenes Jahr, zu meinem Betriebsjubiläum, einen ermäßigt besteuerten Arbeitslohn (Zeile 10 Steuerbescheinigung) erhalten.
Bin ich nun, aufgrund dessen, verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben?
Wenn ja, welche finanziellen Vor - ggf. Nachteile sind hiermit für mich verbunden?
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