Zitat von A.Müller
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bei der Steuerklassenverteilung III/V (nicht III/IV) hängt die Höhe der Nachzahlung nicht nur von der Summe der Bruttogehälter ab, sondern auch von dem Verhältnis des Gehalts in Kl.III zu dem Gehalt in Klasse V. Wenn bei dem Gehalt in Klasse III mehr "gespart" wird als bei dem Gehalt in Klasse V "entspart" wird, kommt es zu einer Nachzahlung. Und auch ganz unabhängig von anderen Einflussfaktoren in der Steuererklärung, kann eine veränderte Gehaltssituation (bei gleicher Bruttosumme) schon zu einer Nachzahlung führen.
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