Nachzahlung 2024 höher als 2023

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  • A.Müller
    Neuer Benutzer
    • 01.04.2025
    • 7

    #1

    Nachzahlung 2024 höher als 2023

    Hallo,
    kann mir einer erklären, wieso ich 2024 mehr Einkommensteuer nachzahlen muss als 2023? Unsere Einkünfte 2024 waren niedriger als 2023 aber die Nachzahlung ist höher.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Vorauszahlungen (festgesetzte ESt-VZ, Lohnsteuer, etc.) waren niedriger.

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    • Telepeter
      Erfahrener Benutzer
      • 17.02.2023
      • 1484

      #3
      Zitat von A.Müller Beitrag anzeigen
      Hallo,
      kann mir einer erklären, wieso ich 2024 mehr Einkommensteuer nachzahlen muss als 2023? Unsere Einkünfte 2024 waren niedriger als 2023 aber die Nachzahlung ist höher.
      Das kann die verschiedensten Ursachen haben und kann nur seriös beantwortet werden, wenn man beide Steuerbescheide nebeneinander legt und die Grundlagen vergleicht.

      Kommentar

      • Beamtenschweiß
        Erfahrener Benutzer
        • 10.04.2014
        • 3023

        #4
        Niedrigere Einkünfte als 2023 ggf. wegen Lohnersatzleistungen?
        Oder Rente anstatt Arbeitslohn?
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar

        • Kloebi
          Erfahrener Benutzer
          • 20.02.2011
          • 4670

          #5
          Oder wie bei vielen Anderen: Die Rente steigt schneller als der Grundfreibetrag.

          Kommentar

          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7877

            #6
            Oder wie bei vielen Anderen: Das Einkommen war niedriger, letztes Jahr war noch Zusammenveranlagung, ich hatte keine doppelte Haushaltsführung mehr, habe meinen Kryptobestand mit Gewinn verkauft, hatte dieses Mal drei Arbeitsverhältnisse und zusätzlich noch Lohnersatzleistungen, für die sieben Kinder wird kein Schulgeld mehr gezahlt und ich bin aus der Kirche ausgetreten und habe keine Großspende mehr an meinen Sportverein mehr gemacht, ich hatte dieses Mal einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarteaber ansonsten war eigentlich Alles wie im Jahr vorher ;-)

            Kurz zusammengefasst: Wie sollen wir Dir mangels Input helfen ???
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar

            • Hans53
              Erfahrener Benutzer
              • 28.10.2022
              • 691

              #7
              Hallo A.Müller ,

              Zitat von A.Müller Beitrag anzeigen
              Hallo, kann mir einer erklären
              Hier werden oft Fragen gestellt, die Leute "denken" sich die Köpfe heiss, aber vom Fragenden kommt keinerlei Reaktion mehr.
              Hat was geholfen, war was brauchbares dabei, oder hat es sich erübrigt???

              Schade, eine Rückmeldung würde oft sehr informativ für das ganze Forum sein!
              Vielleich meldet er sich ja nochmal?!?

              Gruß - Hans

              Kommentar

              • A.Müller
                Neuer Benutzer
                • 01.04.2025
                • 7

                #8
                Hallo,
                Entschuldigung, dass ich mich jetzt erst zurück melde. Danke für die vielen Hinweise. Ich habe mir den Steuerbescheid 2023 und die Berechnung 2024 nebeneinander gelegt. Wir machen Zusammenveranlagung und hatten Steuerklassen III und IV. Unsere Bruttolöhne, Werbungskosten und Handwerkerleistungen waren 2024 niedriger aber auch die bereits abgeführte Lohnsteuer war niedriger. Eine Vorauszahlung mussten wir nicht leisten. Wir hatten auch keine anderen Einkünfte oder Krankengeld.

                Kommentar

                • Kloebi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.02.2011
                  • 4670

                  #9
                  Zitat von A.Müller Beitrag anzeigen
                  Hallo,
                  und hatten Steuerklassen III und IV.
                  Das kann nicht sein.

                  Kommentar

                  • A.Müller
                    Neuer Benutzer
                    • 01.04.2025
                    • 7

                    #10
                    Okay. Ich schaue mir meine Angaben im Elster heute Abend nochmals genauer an.

                    Kommentar

                    • Kloebi
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.02.2011
                      • 4670

                      #11
                      Bei Steuerklasse III und V kann es durchaus zu Nachzahlungen kommen, bei IV/IV eher nicht. Deswegen gibt es bei III und V auch eine Erklärungspflicht, wenn beide Ehepartner Einkommen beziehen.

                      Kommentar

                      • Beamtenschweiß
                        Erfahrener Benutzer
                        • 10.04.2014
                        • 3023

                        #12
                        Das wäre aber eine Erklärung für die Nachzahlung, wenn ein Arbeitgber versehntlich auf Lohnsteuerklasse III abgerechnet hat anstatt auf IV
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
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                        • HundKatzeMaus
                          Erfahrener Benutzer
                          • 31.08.2022
                          • 1355

                          #13
                          Wenn ihr weniger Bruttoloehne bezogen habt (z.B. durch Arbeitszeitreduzierung) und/oder sich die steuerrelevanten Aufwendungen reduziert haben (z.B. bei den Werbungskosten und Handwerkerleistungen), dann kann es selbstverstaendlich zu einer hoeheren Steuernachzahlung als zum Vorjahr kommen - egal welche Steuerklasse ihr habt.
                          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                          • A.Müller
                            Neuer Benutzer
                            • 01.04.2025
                            • 7

                            #14
                            Ab 2025 haben wir wieder IV/IV, da wir keine Nachzahlung möchten, lieber im Monat etwas mehr Lohnsteuer zahlen . Der Arbeitgeber hat richtig mit III/IV abgerechnet.

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                            • Picard777
                              Erfahrener Benutzer
                              • 02.05.2006
                              • 7877

                              #15
                              Bitte lesen: Du schreibst immer III / IV, "richtig" kann aber nur IV / IV oder III / V sein.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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