Guten Morgen, ich bin kompletter Neuling hier und bekomme immer wieder folgenden Abbruch Hinweis:
Abbruch-Hinweise Bei einer Einzelveranlagung nach § 26a EStG wurden Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder die Steuerermäßigung nach § 35a EStG des anderen Ehegatten/ eingetragenen Lebenspartners berücksichtigt. Es wurde unter den sonstigen Angaben jedoch kein Antrag auf hälftige Verteilung gestellt.
Weshalb muss ich Kosten, die ich alleine gezahlt habe, meinem Ex-Mann hälftig anrechnen lassen ? Das macht doch keinen Sinn.
Ich finde auch nicht das richtige Feld, in dem ich wahrscheinlich etwas ändern oder eintragen müsst.
Vielen Dank vorab in die Runde.
Abbruch-Hinweise Bei einer Einzelveranlagung nach § 26a EStG wurden Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder die Steuerermäßigung nach § 35a EStG des anderen Ehegatten/ eingetragenen Lebenspartners berücksichtigt. Es wurde unter den sonstigen Angaben jedoch kein Antrag auf hälftige Verteilung gestellt.
Weshalb muss ich Kosten, die ich alleine gezahlt habe, meinem Ex-Mann hälftig anrechnen lassen ? Das macht doch keinen Sinn.
Ich finde auch nicht das richtige Feld, in dem ich wahrscheinlich etwas ändern oder eintragen müsst.
Vielen Dank vorab in die Runde.
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