Einzelveranlagung im Gnadenjahr und Splitting

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  • sisch39
    Neuer Benutzer
    • 05.04.2025
    • 1

    #1

    Einzelveranlagung im Gnadenjahr und Splitting

    Ehepartner 2023 verstorben, Für 2024 Unterlagen als Einzelveranlagung aus gefüllt. Wo muß das Gnadensplitting beantragt, eingetragen werden? in der Vorausberechnung wurde das nicht wirksam.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Du musst in Zeile 18 bei Verwitwet seit dem das Sterbedatum eintragen. Das sollte alles sein.

    Und natürlich darfst Du keine Einzelveranlagung beantragen.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45960

      #3
      Und natürlich darfst Du keine Einzelveranlagung beantragen.
      Auch zum verstorbenen Ehepartner dürfen keine Angaben mehr gemacht werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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