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ANLAGE KAP Zeile 4, 5, 16 und 17/ Kapitalerträge von Inland und Ausland

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    ANLAGE KAP Zeile 4, 5, 16 und 17/ Kapitalerträge von Inland und Ausland

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und muss nun auch meine Steuererklärung 2024 machen.
    Also verzeiht mir meine blöden Fragen

    Ich bin Student und benötige nur Hilfe zur Anlage KAP, da ich keine anderen Einkünfte habe.

    Meine Fragen von 3 Teilen:

    1. Eingaben zu 880 € inländischen Zinsen (und von Trade Republic mit 3,20€ „anrechenbare ausländische Steuer“) und 170 € ausländischen Zinsen:
    - Wie trage ich die Beträge in Zeilen 16, 17 und 19 ein? Wie sollte ich ankreuzen bei Zeilen 4, 5, 6?
    - Gehört der 3,20€ auch als negativ in Zeile 19 oder nur separat in Zeile 41?

    2. Steuerberechnung:
    Sollte ich dann die Steuer als (880€ + 170€ - 3,2€) × 25% nachzahlen, richtig?

    3. Nachzahlungspflicht (Gesamtkapitalerträge > 1000 €):
    Muss ich meine IBAN direkt im System hinterlegen oder zuerst nicht, dann erst nach dem Bescheid überweisen?

    Danke schonmal für die Antworten
    Zuletzt geändert von Lutz Pelz; 06.04.2025, 20:52.

    #2
    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und muss nun auch meine Steuererklärung 2024 machen.
    Also verzeiht mir meine blöden Fragen

    Ich bin Student und benötige nur Hilfe zur Anlage KAP, da ich keine anderen Einkünfte habe.

    Meine Fragen von 3 Teilen:

    1. Eingaben zu 880 € inländischen Zinsen (und von Trade Republic mit 3,20€ „anrechenbare ausländische Steuer“) und 170 € ausländischen Zinsen:
    - Wie trage ich die Beträge in Zeilen 16, 17 und 19 ein? Wie sollte ich ankreuzen bei Zeilen 4, 5, 6?
    - Gehört der 3,20€ auch als negativ in Zeile 19 oder nur separat in Zeile 41?

    2. Steuerberechnung:
    Sollte ich dann die Steuer als (880€ + 170€ - 3,2€) × 25% nachzahlen, richtig?

    3. Nachzahlungspflicht (Gesamtkapitalerträge > 1000 €):
    Muss ich meine IBAN direkt im System hinterlegen oder zuerst nicht, dann erst nach dem Bescheid überweisen?

    Danke schonmal für die Antworten.
    Zuletzt geändert von Lutz Pelz; 06.04.2025, 20:52.

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      #3
      Was die deutschen Kapitalerträge angeht tippst Du doch einfach nur die Steuerbescheinigung Deiner Bank bzw. Deines Brokers ab.

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        #4
        Bei den Werten musst du gar nix nachzahlen sondern bekommst 3,20 € zurück... sofern du dir wegen dem Betrag die Mühe einer Erklärung machen willst.
        Eine Abgabepflicht besteht bei diesen Beträgen aus Kapitalvermgen nicht.

        Die Bankverbindung sollte man grundsätzlich immer angeben, vor allem wenn man Geld zurückerwartet.

        maßgebend für die Rückerstattung ist der Antrag auf Günstigerprüfung.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          Hab's mal zusammengeführt.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Bei den Werten musst du gar nix nachzahlen sondern bekommst 3,20 € zurück... sofern du dir wegen dem Betrag die Mühe einer Erklärung machen willst.
            Eine Abgabepflicht besteht bei diesen Beträgen aus Kapitalvermgen nicht.

            Die Bankverbindung sollte man grundsätzlich immer angeben, vor allem wenn man Geld zurückerwartet.

            maßgebend für die Rückerstattung ist der Antrag auf Günstigerprüfung.
            Warum besteht keine Abgabepflicht? 880 € inländische + 170€ ausländische = 1050€ gesamt > 1000€ p.a.

            Heißt das, wenn ich die ausländische Erträge nicht melde, merkt das Finanzamt das nicht?

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Was die deutschen Kapitalerträge angeht tippst Du doch einfach nur die Steuerbescheinigung Deiner Bank bzw. Deines Brokers ab.
              Aber es steht immer drin sowie ‚Zeile 16 oder 17‘, in welcher Zeile sollte ich genau abtippen? Und welche Werten?

              Kommentar


                #8
                Hallo,

                1. Eingaben zu 880 € inländischen Zinsen (und von Trade Republic mit 3,20€ „anrechenbare ausländische Steuer“) und 170 € ausländischen Zinsen:
                - Wie trage ich die Beträge in Zeilen 16, 17 und 19 ein? Wie sollte ich ankreuzen bei Zeilen 4, 5, 6?
                - Gehört der 3,20€ auch als negativ in Zeile 19 oder nur separat in Zeile 41?
                Etwas durcheinander das Ganze.,

                Vermutlich hast du bei Trade Republic einen Freistellungsauftrag gestellt (sonst wären die 3,20 nämlich angerechnet worden).
                Und nein, das sind keine negativen Einkünfte, das wäre schlechter für dich (bei 3,20 natürlich nicht der Rede wert, aber in den nächsten Jahren kann das ja mal mehr werden, dann ist es gut wenn du weißt wie es richtig ist).

                Da du schreibst, dass du ansonsten keine Einkünfte hast, solltest du schonmal die Günstigerprüfung beantragen (Zeile 4). Die Folge davon ist aber, dass du alle Kapitalerträge erklären musst (was sonst nicht unbedingt der Fall ist).

                Was meinst du mit "ausländische Zinsen"? Bei einer Bank im Ausland?
                Erst wenn ich das weiß kann ich dir sagen, wo genau du was eintragen musst.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  Etwas durcheinander das Ganze.,

                  Vermutlich hast du bei Trade Republic einen Freistellungsauftrag gestellt (sonst wären die 3,20 nämlich angerechnet worden).
                  Und nein, das sind keine negativen Einkünfte, das wäre schlechter für dich (bei 3,20 natürlich nicht der Rede wert, aber in den nächsten Jahren kann das ja mal mehr werden, dann ist es gut wenn du weißt wie es richtig ist).

                  Da du schreibst, dass du ansonsten keine Einkünfte hast, solltest du schonmal die Günstigerprüfung beantragen (Zeile 4). Die Folge davon ist aber, dass du alle Kapitalerträge erklären musst (was sonst nicht unbedingt der Fall ist).

                  Was meinst du mit "ausländische Zinsen"? Bei einer Bank im Ausland?
                  Erst wenn ich das weiß kann ich dir sagen, wo genau du was eintragen musst.

                  Stefan
                  Erstmal danke, Stefan! Also der Unterschied zwischen Zeile 4 und 5 liegt nur daran, ob ich alle Kapitalertrags-Nachweise angebe, richtig? Und wovon hängt dann Zeile 6 ab?

                  Die ausländischen Zinsen kommen von einem Tagesgeldkonto bei einer Bank in Luxemburg. Da geht kein Freistellungsauftrag, deshalb stehen nur der Zinsensbetrag von 170 Euro in der Jahressteuerbescheinigung.


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                    #10
                    Hallo,

                    Also der Unterschied zwischen Zeile 4 und 5 liegt nur daran, ob ich alle Kapitalertrags-Nachweise angebe, richtig?
                    Bei der Erklärung ist das richtig.

                    Im Ergebnis wird bei Antrag Zeile 4 geprüft, ob die Versteuerung als normales Einkommen zum persönlichen Steuersatz günstiger ist als die Abgeltungsteuer. In deinem Fall dürfte das der Fall sein.
                    Die Zeile 4 bis 6 sind einander einschließend, man muss nur den obersten gewünschten Antrag stellen.

                    Und wovon hängt dann Zeile 6 ab?
                    Das ist nur dann erforderlich, wenn man der Veröffentlichung der Kirchenmitgliedschaft widersprochen hat.
                    Wer das fragt der hat das wahrscheinlich nicht gemacht.

                    Die ausländischen Zinsen kommen von einem Tagesgeldkonto bei einer Bank in Luxemburg. Da geht kein Freistellungsauftrag, deshalb stehen nur der Zinsensbetrag von 170 Euro in der Jahressteuerbescheinigung.
                    OK. Dann musst du es imho wie folgt eintragen:

                    Antrag Zeile 4
                    Zeile 7: 880 Euro
                    Zeile 16: 880 Euro
                    Zeile 17: 0 Euro
                    Zeile 19: 170 Euro
                    Zeile 41: 3,20 Euro
                    Vielleicht auch noch in Zeile 37 und 38 jeweils 0 Euro, ich weiß grad nicht ob das zwingend ist (normalerweise darf man nirgendwo Nullen eintragen - aber es gibt ein paar weniger Ausnahmen).

                    Du müsstest dann - wie schon gesagt wurde - 3,20 Euro erstattet bekommen. Ich befürchte aber, dass das nicht ausbezahlt wird, es gibt da Mindestbeträge.
                    Nur so zur Info: Würdest du hingegen nur den Antrag Zeile 5 stellen dann müstest du 9,81 Euro nachzahlen.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      Stimmt liegst mit 50 € über dem Sparerpauschbetrag... aber insgesamt immer noch unter dem Grundfreibetrag. Somit bleibe ich bei meiner Aussage.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        Hi Stefan,

                        Vielen Dank! Gott, ich hatte echt keine Ahnung davon.

                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        Im Ergebnis wird bei Antrag Zeile 4 geprüft, ob die Versteuerung als normales Einkommen zum persönlichen Steuersatz günstiger ist als die Abgeltungsteuer. In deinem Fall dürfte das der Fall sein.
                        Die Zeile 4 bis 6 sind einander einschließend, man muss nur den obersten gewünschten Antrag stellen.
                        Also dann muss ich in meinem Fall bei Zeile 4 bis 6 nur bei Zeile 4 ankreuzen, richtig?

                        Zeile 19: 170 Euro
                        Zeile 41: 3,20 Euro
                        Ich hab gerade die JSB von TradeRepublic nochmal gelesen, bei der 3,20€ steht unter ‚Zeile 41 Anlage KAP‘ noch ein Satz ‚Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei negativen Ausweis verpflichtet sind, die hieraus resultierenden Erträge in Ihrer Einkommensteuererklärung - Zeile 19 der Anlage KAP - gemäß § 32d Abs. 3EStG anzugeben‘ Was bedeutet das hier?


                        Noch eine Sache verstehe ich aber noch nicht: wie du und der ,Beamtenschweiß' oben erklärt haben – warum muss ich bei mir (also insgesamt über 1000€ Sparerpauschbetrag) nichts nachzahlen, sondern kriege sogar 3,20€ zurück? Liegt das daran, dass die 170€ Auslandszinsen nicht mitzählen? Oder weil ich kein anderes Einkommen habe?

                        Wenn die Antwort das zweite wäre, heißt das dann, in meinem Fall könnte ich auch keine Steuererklärung abgeben, solange meine Kapitalerträge unter Grundfreibetrag (11.604€) bleiben? (falls ich auch auf keine Erstattung erwarte)
                        Zuletzt geändert von Lutz Pelz; 07.04.2025, 13:33.

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                          #13
                          Jupp, es fehlt an den anderen Einkünften. Wenn du die Günstigerprüfung beantragst wird geprüft, ob die Versteuerung nach § 32 d EStG (25% Abgeltungswirkung) oder die Versteuerung nach dem tariflichen Steuersatz günstiger ist. Ohne weitere Einkünfte liegst du unter dem Grundfreibetrag und hast somit einen tariflichen Steuersatz von NULL.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
                          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                            #14
                            Hallo,

                            Also dann muss ich in meinem Fall bei Zeile 4 bis 6 nur bei Zeile 4 ankreuzen, richtig?
                            Ja. Bei Antrag Zeile 4 wird auch der Steuereinbehalt überprüft/korrigiert, die Kirchensteuer ebenso.
                            Man kann aber auch alle 3 Anträge stellen, Elster stört das - im Gegensatz zu mancher Software - nicht.

                            Ich hab gerade die JSB von TradeRepublic nochmal gelesen, bei der 3,20€ steht unter ‚Zeile 41 Anlage KAP‘ noch ein Satz ‚Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei negativen Ausweis verpflichtet sind, die hieraus resultierenden Erträge in Ihrer Einkommensteuererklärung - Zeile 19 der Anlage KAP - gemäß § 32d Abs. 3EStG anzugeben‘ Was bedeutet das hier?
                            Das bedeutet das was es sagt: Ist der Betrag negativ dann muss er in Zeile 19. Und zwar weil Zeile 41 nicht negativ sein kann, Elster lässt das nicht zu.
                            Ich denke aber, dass es ein falscher Hinweis ist. Denn in Zeile 19 müsste man den Betrag nochmal versteuern, er ist aber dort bereits enthalten.
                            Aber lassen wir das, ist ein Sonderfall der wahrscheinlich selten vorkommt (ich hatte das vor vielen Jahren einmal).

                            Noch eine Sache verstehe ich aber noch nicht: wie du und der ,Beamtenschweiß' oben erklärt haben – warum muss ich bei mir (also insgesamt über 1000€ Sparerpauschbetrag) nichts nachzahlen, sondern kriege sogar 3,20€ zurück? Liegt das daran, dass die 170€ Auslandszinsen nicht mitzählen? Oder weil ich kein anderes Einkommen habe?
                            Weil du kein weiteres Einkommen hast. Der Grundfreibetrag liegt bei ca. 12.000 Euro, wer weniger verdient zahlt keine Steuern.
                            Ich muss mich übrigens korrigieren. Die 3,20 bekommst du nicht zurück, und zwar weil es bei dir gar keine Steuer gibt auf die angerechnet werden könnte.

                            Wenn die Antwort das zweite wäre, heißt das dann, in meinem Fall könnte ich auch keine Steuererklärung abgeben, solange meine Kapitalerträge unter Grundfreibetrag (11.604€) bleiben? (falls ich auch auf keine Erstattung erwarte)
                            Ja, das ist richtig.
                            Das Finanzamt könnte aber aufgrund der 170 Euro zu einer Erklärung auffordern (die 170 Euro werden von der Bank gemeldet). Falls eine solche Aufforderung kommt würde ich einfach kurz die Sachlage schildern (kein Einkommen, nur 1.050 Euro Kapitalerträge). Wenn man das schriftlich mit Unterschrift macht dürfte die Sache erledigt sein.

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #15
                              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                              Hallo,
                              Ja. Bei Antrag Zeile 4 wird auch der Steuereinbehalt überprüft/korrigiert, die Kirchensteuer ebenso.
                              Man kann aber auch alle 3 Anträge stellen, Elster stört das - im Gegensatz zu mancher Software - nicht………
                              Jetzt hab ich es kapiert! Mega lieb von dir, dass du so geduldig erklärt hast! Alles Gute für dich und nochmal dickes Dankeschön!

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