Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Digitale Dienstleistungen an Privatperson (USA)– Umsatzsteuervoranmeldung & Elster

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Digitale Dienstleistungen an Privatperson (USA)– Umsatzsteuervoranmeldung & Elster

    Hallo,

    1. Angenommen, ein in Deutschland ansässiger Einzelunternehmer erbringt eine digitale Dienstleistung für eine Privatperson mit Wohnsitz in den USA. Muss in diesem Fall auf der Rechnung deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen werden, oder handelt es sich um eine nicht steuerbare Leistung gemäß § 3a Abs. 2 UStG?

    Falls keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird:
    Muss auf der Rechnung ein besonderer Hinweis oder eine Formulierung stehen, um den Sachverhalt korrekt darzustellen (z. B. ein Vermerk zum Leistungsort oder zur Steuerfreiheit)?

    2.Wie wird eine solche Leistung in der Umsatzsteuervoranmeldung über Elster korrekt deklariert? In welche Zeile gehört der entsprechende Betrag?

    Vielen Dank im Voraus
    Zuletzt geändert von herrschneider; 07.04.2025, 09:21.

    #2
    Zu der Frage 1 würde ich jemanden mit steuerlicher Kenntnis z.B. Steuerberater fragen.

    Zu Frage 2 - das kommt auf die korrekte Antwort auf Frage 1 an
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Da der Ort der Leistung die USA ist, ist das ein in Deutschland nicht steuerbarer Umsatz und gehört in die Kennziffer (nicht Zeile) 45 der USt-VAM.

      Grundsätzlich muss man bei sowas (insbesondere bei höheren Beträgen) die Gesetze des jeweiligen Landes beachten - ob dort evtl. Umsatzsteuer (oder "Sales Tax" oder was auch immer) dabei anfällt. In den meisten Ländern gibt es aber so hohe Umsatz-Freigrenzen (im fünfstelligen Bereich pro Jahr), dass man sich da normalerweise keine Sorgen zu machen braucht.

      Kommentar


        #4

        Danke für die Antworten.

        Die digitalen Dienstleistungen wurden jedoch innerhalb Deutschlands erbracht und per E-Mail an den Kunden gesendet. Ist der Ort der Leistung dann trotzdem die USA? Und gilt in diesem Fall weiterhin die Kennziffer 45 in der USt-Voranmeldung?

        Kommentar


          #5
          Ja. Ort der Leistung ist (mit ganz wenigen Ausnahmen, z.B. bei Grundstücken) immer da, wo der Leistungsempfänger ist.

          Kommentar

          Lädt...
          X