Hallo,
1. Angenommen, ein in Deutschland ansässiger Einzelunternehmer erbringt eine digitale Dienstleistung für eine Privatperson mit Wohnsitz in den USA. Muss in diesem Fall auf der Rechnung deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen werden, oder handelt es sich um eine nicht steuerbare Leistung gemäß § 3a Abs. 2 UStG?
Falls keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird:
Muss auf der Rechnung ein besonderer Hinweis oder eine Formulierung stehen, um den Sachverhalt korrekt darzustellen (z. B. ein Vermerk zum Leistungsort oder zur Steuerfreiheit)?
2.Wie wird eine solche Leistung in der Umsatzsteuervoranmeldung über Elster korrekt deklariert? In welche Zeile gehört der entsprechende Betrag?
Vielen Dank im Voraus
1. Angenommen, ein in Deutschland ansässiger Einzelunternehmer erbringt eine digitale Dienstleistung für eine Privatperson mit Wohnsitz in den USA. Muss in diesem Fall auf der Rechnung deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen werden, oder handelt es sich um eine nicht steuerbare Leistung gemäß § 3a Abs. 2 UStG?
Falls keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird:
Muss auf der Rechnung ein besonderer Hinweis oder eine Formulierung stehen, um den Sachverhalt korrekt darzustellen (z. B. ein Vermerk zum Leistungsort oder zur Steuerfreiheit)?
2.Wie wird eine solche Leistung in der Umsatzsteuervoranmeldung über Elster korrekt deklariert? In welche Zeile gehört der entsprechende Betrag?
Vielen Dank im Voraus
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