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Frage zur Dauer nach Freigabe durch Sachgebietsleitung (Einkommensteuer)

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    Frage zur Dauer nach Freigabe durch Sachgebietsleitung (Einkommensteuer)

    Hallo zusammen,

    ich habe am 16.02. meine Einkommensteuererklärung abgegeben. Am 16.03. kam eine Rückfrage wegen einer Abfindungszahlung, die ich dann samt Belegen digital beantwortet habe. Am 28.03. habe ich nochmal nachgehakt, ob die Belege so ausreichen.

    Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass der Fall aufgrund der voraussichtlich hohen Rückzahlung an die Sachgebietsleitung weitergegeben wurde. Nach Rückfrage des zuständigen Sachbearbeiters wurde der Fall auch freigegeben.
    Seitdem (also nun seit einigen Tagen) passiert leider nichts mehr.

    Hat jemand Erfahrung, wie lange es nach so einer Freigabe durch die Sachgebietsleitung in der Regel noch dauert, bis die Erstattung erfolgt? also kennt jemand zufällig, den internen Ablauf nach der Freigabe durch die Sachgebietsleitung?

    Bin mir gerade unsicher, ob ich nochmal nachhaken oder lieber noch etwas Geduld haben sollte.

    Danke im Voraus!
    Reznad

    #2
    Die Bescheide werden einen bis zwei Tage nach der Freigabe gerechnet und dann je nach Bundesland rund 7 Arbeitstage vordatiert. Nach Freigabe gehen Bescheid und Erstattung also rd. 2 Wochen später raus. Warte mal noch ein paar Tage.

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      #3
      Die Bescheide werden einen bis zwei Tage nach der Freigabe gerechnet und dann je nach Bundesland rund 7 Arbeitstage vordatiert.
      Wenn ich unsere Einkommensteuerbescheide der letzten Jahre anschaue, lagen zwischen dem Rechentermin -RT-, der auf der ersten Seite unten abgedruckt ist,

      und dem Bescheiddatum immer exakt 8 Tage. Daran hat sich auch nach der Umstellung auf die elektronische Bekanntgabe nichts geändert.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank schon mal für die schnellen Antworten!

        Das mit dem RT wusste ich gar nicht. Und finde es urdeutsch. Wisst ihr auch zufällig den Grund zwischen RT und Bescheiddatum? Im Grunde könnte doch nach dem RT, der Rest direkt stattfinden oder nicht?

        Dann bin ich ja mal gespannt, wann es kommt. Wenn gewünscht, kann ich gerne Bescheid geben.
        Zuletzt geändert von reznad; 11.04.2025, 12:50.

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          #5
          Wisst ihr auch zufällig den Grund zwischen RT und Bescheiddatum?
          Die Bescheide werden m. W. zentral in einem Rechenzentrum des jeweiligen Bundeslandes gedruckt und auch von dort aus versendet.

          Da braucht es eben einen zeitlichen Puffer für die Übermittlung und die Ausfertigung. Warum das auch bei elektronischer Bekanntgabe

          solange dauert, weiß ich allerdings nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Ich kann mich erinnern, dass früher auch gelegentlich Fehler in einem bestimmten Rechenlauf entdeckt worden sind. Da hat man dann die ausgedruckten Bescheide nach Überprüfung komplett vernichtet.
            Das wurde mir damals auch als Grund für die Differenz zwischen Rechentermin- und Versanddatum genannt.

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              #7
              Hallo Charlie24 und reznad ,

              ich habe meine EKSt-Erklärung traditionell am 29. März eingereicht und am 11.April 2025 konnte ich den Bescheid (2024) r'unterladen.
              Die Erstattung war ebenfalls am 11. April auf dem Konto eingegangen.
              Das RT-Datum war wie von Charlie exakt 8 Tage vorher.

              Zitat von reznad Beitrag anzeigen
              Wenn gewünscht, kann ich gerne Bescheid geben.
              Eine abschließende Rück- oder Erfolgsmeldung ist immer gut!

              Gruß - Hans

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                #8
                Es gibt auch Fälle, da werden die Bescheide nicht automatisch verschickt sondern gehen erst nochmal ins FA zum Bearbeiter (z.B. weil eine Anlage beigefügt werden soll).
                Da an der pünbktlichen Absendung aber auch Fristen hängen (z.B. Einspruchsfrist, Fälligkeit der Nachzahlung) sind die Bescheide entsprechend vordatiert um genügend Zeit für eine evtl. nötige Nachbearbeitung zu lassen.

                Eine Anpassung dieser Routine bei der elektronischen Bekanntgabe wurde wahrscheinlich als Überflüssig oder zu teuer erachtet (Programmieraufwand) und daher einfach so gelassen.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  Hey,

                  würde mich interessieren, wann du den Steuerbescheid erhalten hast - gerne eine Rückmeldung hier.

                  Mein Stand:

                  09.04.2025 wurde die Steuererklärung durch das Finanzamt bearbeitet und muss nun im Rechenzentrum in Düsseldorf fertiggestellt werden. Bisher noch kein Bescheid elektronisch abrufbar.

                  Frohe Ostern an alle!
                  Zuletzt geändert von MarkGabisch; 19.04.2025, 16:12.

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                    #10
                    Immer noch kein Bescheid abrufbar ?

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                      #11
                      negativ. Weiß jemand ob bei dieser 8-14 Tage Berechnung Feiertage (insbesondere jetzt zu Ostern) und Wochenendtage einberechnet sind oder gehen wir ausschließlich von Werktagen aus?

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                        #12
                        Kp
                        komisch dass es bei dir noch nicht da ist

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