Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Spritkosten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Spritkosten

    Hallo, Spritkosten habe ich in Zeile 71 der EÜR angegeben (Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)).
    In Zeile 71 habe ich den Betrag Netto angegeben, da ich die Vorsteuer geltend gemacht habe.
    In den Einlagen muss ich laut Elster-Hinweis diese Spritkosten eintragen. Muss ich nun den Netto- oder Bruttobetrag in den Einlagen angeben?

    #2
    Meines Erachtens funktioniert das so nicht. Entweder Du hast den PKW im Betriebsvermögen, dann kannst Du sämtliche Betriebskosten wie Sprit, Reparaturen, Versicherung aber auch die Abschreibung als BA ansetzen und die enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer berücksichtigen - musst aber gleichzeitig den Anteil der Privatnutzung als Einnahme angeben und der Umsatzsteuer unterwerfen. Oder aber Du nimmt die Kilometerpauschale von 0,30 € für die betriebliche Nutzung eines nicht im Betriebsvermögen befindlichen Fahrtzeugs, die dann in Zeile 71 kommt und der gleiche Betrag als Einlage, und zwar alles ohne Umsatzsteuer.
    Zuletzt geändert von Telepeter; 17.04.2025, 10:02.

    Kommentar


      #3
      Ich habe diesen Text online gefunden und deshalb in der Usterklärung schon die Vorsteuer abgezogen. Was sagst du zu dem Text?
      Ja, Fahrtkosten können vorsteuerberechtigt sein, wenn sie im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit anfallen. Hier sind einige wichtige Punkte:
      • Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind die tatsächlich entstandenen Kosten abzugsfähig. Die Umsatzsteuer aus diesen Aufwendungen muss manuell bei der abziehbaren Vorsteuer erfasst werden.
      • Fahrausweise und Belege für die Beförderung im Personenverkehr berechtigen zum Vorsteuerabzug, wenn sie für unternehmerische Zwecke genutzt werden.
      • Bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug können die Kosten mittels der Kilometerpauschalen angesetzt werden. Auch hier sind die abziehbaren Vorsteuern gesondert einzutragen.
      Die Frage ist nun, ob ich in den Einlagen Brutto oder Netto angeben muss?

      Kommentar


        #4
        In den Kilometerpauschalen ist schon seit Jahrzehnten keine Vorsteuer mehr enthalten. Das war vor langer Zeit mal so, da gab es besondere Prozentsätze die als Vorsteuer bei Ansatz der pauschalen Reisekosten geltend gemacht werden konnten. Der letzte Satz des Textes, den Du da gefunden hast, ist schlicht und einfach falsch.

        Kommentar


          #5
          Und wenn man die tatsächlichen Kosten angibt und nicht die Pauschale? Kann man dann die Vorsteuer abziehen? Oder kann ich eine andere Zeile in den Betriebsausgaben dafür nutzen?
          Das Problem ist, dass ich die USt-Erklärung schon gemacht habe und deshalb einen kleinen Betrag erstattet bekommen habe.
          Muss ich das korrigieren oder macht es das Finanzamt automatisch?
          Zuletzt geändert von Kat2025; 17.04.2025, 11:03.

          Kommentar


            #6
            Noch mal: entweder Du hast das Fahrzeug im Betriebsvermögen und setzt die tatsächlichen Kosten an. Das hat aber die Konsequenz, dass Du den Anteil der Privatnutzung über ein Fahrtenbuch ermitteln und versteuern musst und darauf noch Umsatzsteuer zahlst. Oder Du versteuerst 1% vom Neupreis des Fahrzeugs monatlich für die Privatnutzung. Das rechnet sich aber nur bei relativ neuen Fahrzeugen.

            Oder Du setzt die km-Pauschale von 0,30 € für die betrieblichen Fahrten an, da ist dann alles damit abgegolten (Sprit, Abschreibung, Versicherungen usw.), aber es bleibt umsatzsteuerlich neutral.

            Eine bereits abgegebene Umsatzsteuererklärung kannst Du jederzeit durch Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuererklärung korrigieren, das ist das geringste Problem. Automatisch macht das Finanzamt gar nichts.

            Kommentar

            Lädt...
            X