Hallo, Spritkosten habe ich in Zeile 71 der EÜR angegeben (Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)).
In Zeile 71 habe ich den Betrag Netto angegeben, da ich die Vorsteuer geltend gemacht habe.
In den Einlagen muss ich laut Elster-Hinweis diese Spritkosten eintragen. Muss ich nun den Netto- oder Bruttobetrag in den Einlagen angeben?
In Zeile 71 habe ich den Betrag Netto angegeben, da ich die Vorsteuer geltend gemacht habe.
In den Einlagen muss ich laut Elster-Hinweis diese Spritkosten eintragen. Muss ich nun den Netto- oder Bruttobetrag in den Einlagen angeben?
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