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Erklärung von Gewinnen aus Verkauf von Fonds aus Altbeständen als Steuerausländer

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    Erklärung von Gewinnen aus Verkauf von Fonds aus Altbeständen als Steuerausländer

    Liebes Forum,

    ich bin seit einigen Jahren Steuerausländer und lebe in Irland. In 2024 habe ich Fonds, die ich vor 2008 erworben habe, mit einem Gewinn verkauft. Diese sind steuerfrei und mir wurde beim Verkauf bei meinem dt. Broker auch keine Steuer abgezogen. Jetzt würde diesen Verkauf gerne steuerlich registrieren, damit sich mein Freibetrag entsprechend reduziert, um ihn für andere Fonds in Zukunft zu nutzen. Dasselbe gilt auch für Gewinne in 2020.

    Wie kann ich das als Steuerausländer tun? Kann ich dazu einfach per Elster nur die Anlage KAP einreichen, indem ich die Zeilen 7,8 und 10 ausfülle oder was muss ich tun.

    Vielen Dank für die Hilfe.

    #2
    Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor. Wenn Du tatsächlich Steuerausländer bist mit steuerlichem Wohnsitz in Irland (und nur dort, also es besteht kein steuerlicher Wohnsitz in Deutschland mehr), dann gelten für diesen Verkauf wie für so gut wie alle anderen Transkationen ausschließlich die irischen Steuergesetze. Der Freibetrag, von dem Du sprichst, ergibt sich ja nur bei Gültigkeit des deutschen Steuerrechts, was aber hier nicht gegeben ist. Gemäß dem DE/IE-Doppelbesteuerungsabkommen sind Kapitalgewinne wie der Verkauf eines Fonds normalerweise im Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen zu versteuern, sprich bei Dir in Irland. Daher wird Dir die irische Steuerbehörde oder ein dortiger Steuerberater weiterhelfen müssen. Den "Freibetrag" werden sie Dir aber nicht einräumen können.

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      #3
      Hall Karl-Heinz, der Steuerberater hier hat mir gesagt, dass in diesem Fall nach dem Doppelbesteuerungsabkommen die Steuerfreiheit der Gewinne bestehen bleibt, solange ich die Fonds nicht nach Irland übertrage und mir geraten die Gewinne daher in Deutschland zu melden. Für alle Fonds nach 2008 stimme ich dir zu, dass ich alles hier versteuern muss, was ich auch mache.

      Meine Frage ist daher wie ich das genau per Elster melden kann, da ich ja keine Steuererklärung in Deutschland erstelle und nur den Gewinn melden möchte.

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        #4
        Der Steuerberater hat gesagt dass das geht. Dann sollte er auch wissen wie das geht.

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          #5
          Das weiß der Steuerberater in Irland leider nicht, wie das in Deutschland geht. Ich würde das gerne selber machen. Wenn das keiner hier weiß, werde ich beim Finanzamt fragen oder einen dt. Steuerberater kontaktieren.

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            #6
            Nach §56 InvStG ist bei Altbestand von Fonds die Wertveränderung bis Ende 2017 steuerfrei, die Wertveränderung seit Anfang 2018 bis zu einem Gesamtbetrag von 100 T€ steuerfrei.

            Bei einem Steuerinländer wäre die Wertveränderung seit Anfang 2018 auch sehr wohl der Abgeltungssteuer unterworfen worden, und man hätte sich die Steuer über Zeile 10 der Anlage Kap zurück holen müssen.

            Meines Erachtens ist es dein Problem, bzw. das deines Steuerberaters, dem irischen Finanzamt begreiflich zu machen, dass es sich an das deutsche InvStG zu halten habe. Sinnig erscheint es mir nicht, denn dann wäre Deutschland eine Steueroase für Altbestand von Wertpapieren, und Deutschland interessiert auch nicht, ob die Erträge meines Depots in der Karibik dort steuerfrei sind.

            Dass die DBA die Besteuerung von Kapitalerträgen dem Wohnsitzstaat zuordnen, hat ja einem Zweck.

            Ansonsten ist in Bezug auf dieses Forum nur relevant:

            Man kann die Anlage Kap nicht separat übermitteln, es sei denn ein Scan als sonstige Nachricht.

            Die Einkommensteuererklärung 1 C für beschränkt Steuerpflichtige besitzt keine Anlage Kap.

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