Zitat von PaulAc95
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Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Freigabe aber kein Bescheid
Einklappen
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Zitat von PaulAc95 Beitrag anzeigenmulti dann ignorier es dochwieso beteiligst du dich denn dann ? Verstehe ich nicht
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Du aktuell wohnst.
Statement Bielefeld: statt Aktenversand nach Bielefeld wurde es dort bearbeitet weil irgendwas noch gelistet war.
Statement Herne: das stimmt das es fehlerhaft in Bielefeld bearbeitet wurde, ist aber absolut falsch gewesen.
Habe die Vermutung, dass es bei mir deswegen schon 14 Tage nach RT sind und ich ggf doch noch einmal nachhaken muss was dort passiert ist. Naja ich warte noch den Verlauf der Woche ab.
PaulAc95: kein Update nichts passiert bisher.
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MarkGabisch habe mit denen telefoniert . Die meinten heute zu mir dass ich den Bescheid diese Woche kriege plus Auszahlung
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Zitat von MarkGabisch Beitrag anzeigenHatte jetzt auch angerufen wegen meinen speziellen Fall aber hatte ein freundliches Telefonat mit dem FA Herne und mir wurde bestätigt, 09.04 RT und 23.04 wird der Bescheid erstellt und geht per Post raus.
Ansonsten sind überflüssige Nachfragen kontraproduktiv. Früher gab es von meinem FA eine offene Telefonliste und eine Durchwahl für mein Sachgebiet. Mittlerweile ist ein Informationsservice vorgeschaltet, der erstmal filtert. Schöne neue Welt. So kann man auch einen Staat demontieren, indem man ihn mit unsinnigen Anfragen lahmlegt
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Hier in Bayern kann man zwar die zuständigen Sachbearbeiter/innen nach wie vor direkt anrufen, aber angerufen habe ich in der Vergangenheit nur bei
Bearbeitungszeiten von mehr als 3 Monaten und eigentlich auch nur bei Feststellungsverfahren. Wie lange wir auf unseren Einkommensteuerbescheid
warten müssen, ist mir eigentlich gleich und zwar auch dann, wenn wir ausnahmsweise eine Erstattung erhalten. Da reiche ich dann zwar bereits im März
ein, aber wann das Geld dann kommt, spielt keine Rolle.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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12.03 Steuererklärung erstellt
09.04 RT
23.04 elektronisch Steuererklärung abrufbar
PaulAc95: bei Zahlungseingang update ich diesen Beitrag hier. Dann hast du eine komplette Übersicht.
Mit freundlichen GrüßenZuletzt geändert von MarkGabisch; 23.04.2025, 06:00.
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