Ein elektronischer Bescheid gilt nach § 122a AO erst vier Tage nach elektronischer Bereitstellung als bekanntgegeben. Wenn das Fristende auf Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, verlängert sich das auf den nächsten Nicht-Samstag/-Sonntag/-Feiertag. Du hast also erst Anspruch auf Kohle an diesem vierten Tag (oder später). Falls jetzt noch gefragt werden sollte, dass der Bescheid da ist, aber noch nicht das Geld ...
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Freigabe aber kein Bescheid
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Wie kann man hier im Forum Personen auf "ignorieren" setzen?
Dort kannst du andere Benutzer in deine Ignorier-Liste eintragenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von PaulAc95 Beitrag anzeigenMarkGabisch hey, mittlerweile geldeingang am start ?
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