Zuständiges Finanzamt

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  • Y.Kramer
    Neuer Benutzer
    • 16.04.2025
    • 4

    #1

    Zuständiges Finanzamt

    Kein Wohnsitz in Deutschland aber wieder beschränkt steuerpflichtig durch vermietete Immobilie. Über 10 Jahr nicht steuerpflichtig. Welches Finanzamt bekommt die Steuerklärung? Das vorher (Limburg) oder das in dessen Zuständigkeit die neue Immobilie liegt (Saarlouis)? TIA
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45954

    #2
    § 19 Abs. 2 Satz 1 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__19.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Y.Kramer
      Neuer Benutzer
      • 16.04.2025
      • 4

      #3
      Danke Charlie24, soweit war ich auch bereits. Allerdings bin ich unsicher, ob ich es so einfach umsetzen kann. Zum Zeitpunkt des Wegzugs, 2008 haben wir Einkünfte aus Vermietung dort erzielt. Dann nach ein paar Jahren nicht mehr, 10 Jahre später erzielen wir Einkünfte an einem anderen Ort.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45954

        #4
        Allerdings bin ich unsicher, ob ich es so einfach umsetzen kann.
        Warum ? Wo siehst du ein Problem ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Beamtenschweiß
          Erfahrener Benutzer
          • 10.04.2014
          • 3019

          #5
          Bei beschränkter Steuerpflicht ist grundsätzlich das FA zuständig in dessen Zuständigkeitsbereich die Einkünfte erzielt werden hier das Lage-FA des Grundstücks.
          Sofern die inländischen Einkünften ausschließlich oder überwiegend aus Rente oder Arbeitslohn bestehen, gibt es Sonderregelungen.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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