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Ordnungskriterium bei elektronisch eingereichter Einkommensteuererklärung

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    Ordnungskriterium bei elektronisch eingereichter Einkommensteuererklärung

    Hallo, ich habe ein Problem wie ich das Ordnungskriterium bei einer elektronisch eingereichten (Wiso-Steuer) Einkommensteuererklärung herausfinden kann.
    Meine Steuererklärung habe ich während des Umzugs in ein anderes Bundesland abgegeben, jedoch bei dem bisherigen Finanzamt.
    Der Bearbeiter in meinem neu für mich zuständigen Finanzamt behauptet nun beharrlich er könne die Steuererklärung nicht bearbeiten wenn ich ihm nicht das Ordnungskriterium nenne.
    Bei diversen Recherchen im Internet wird als das Ordnungskriterium als die eigene Steuernummer und die Elster Telenummer bezeichnet.
    Ich habe nun den Sachbearbeiter folgende Nummern zugesendet:
    - alte Steuernummer (unter der die Erklärung eingereicht wurde)
    - neue Steuernummer
    - Steuer Id
    - Elster-Steuernummer (aus Elster Sendeprotokoll)
    - Telenummer (aus Elster Sendeprotokoll)
    - Transferticketnummer

    Der Sachbearbeiter schreibt nur immer wieder, er bräuchte die Ordnungsnummer ohne mir dabei mittzuteilen was er darunter versteht.
    Kann mir jemand vielleicht einen Hinweis geben, wo ich diese Ordnungsnummer sonst noch in den Unterlagen finden könnte?


    #2
    Meiner Meinung nach kann er mit Ordnungskriterium nur das Transferticket meinen. Das steht auf dem Übertragungsprotokoll.

    Transferticket.jpg

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich kann dir die Hinweise im folgendem Link empfehlen: https://www.steuern.de/zustaendiges-finanzamt

      Da du die Steuererklaeung waehrend des Umzugs abgegeben hast, kann es durchaus sein, dass sie noch vom alten FA bearbeitet wird/wurde, auch wenn du inzwischen eine neue Steuernummer vom neuen FA bekommen hast. Ein einfacher Anruf beim bisherigen FA sollte dir Klarheit bringen. Ansonsten bleibt dir nur anzuwarten, bis der Steuerbescheid kommt. Deine Steuerakte wird aufgrund des Umzugs automatisch an das neue FA uebermittelt. Eine Ordnungsnummer im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklaerung kenne ich nicht, so ein Kriterium kenne ich nur im Zusammenhang mit der KAP.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

      Kommentar


        #4
        Hallo Quggy!

        m.W./m.E. läuft das in Deutschland wie folgt:

        Sie senden Ihre ESt-Erklärung an den Zentralrechner für Deutschland für alle ESt-Erklärungen, der m.W. in Bayern steht
        dieser Zentralrechner Deutschlands identifiziert das zuständige Bundesland anhand der eingegebenen Steuernummer (nicht Identifikationsnummer!)
        dann erhält das Länder-Rechenzentrum Nachricht über den Eingang Ihrer ESt-Erklärung
        dann erhält das zuständige Wohnsitzfinanzamt, das auch aus der Steuernummer abgelesen werden kann, Zugriff auf Ihre Daten

        Sie sind nun in der unglücklichen Lage, dass Sie während Ihrem Umzug eine ESt-Erklärung unter Ihrer alten Steuernummer abgegeben haben - also landet das ganze Gedöns zwingend (!) bei Ihrem alten Wohnsitzfinanzamt.

        Lösung:

        Und beim alten Wohnsitzfinanzamt würde ich das auch belassen - ich würde noch nicht einmal dort anrufen und nachfragen, was Sie tun sollen - weil ein "arbeitsfauler" oder "total überlasteter Finanzbeamte" dort vielleicht auf die glorreiche Idee kommt, "den Fall ans neue Bundesland abzudrücken", weil dann ja sein zu-berbeiten-Stapel ohne Arbeit kleiner geworden ist ...

        Vielleicht schlägt beim alten Wohnsitzfinanzamt auch vollautomatisch (!) eine Meldung vom Meldeamt auf, dass Sie umgezogen sind - dann läuft das Prozedere vom alten Wohnsitzfinanzamt aus gesteuert ab - das geht uns Steuerpflichtige aber schlichtweg nix an, das läuft im Hintergrund, so, wie es technisch und auf dem Postweg laufen muss, da können wir noch so viele Telefonate führen und Schreiben hin und hersenden: Ist alles für die Katz!

        *****
        Klaro, wenn Sie es partout anders wollen, dann gehen Sie wie folgt vor:

        ESt-Erklärung mit neuer Steuernummer nochmals absenden, die neue Steuernummer angeben und ergänzend auch das bisher zuständige Finanzamt und die alte Steuernummer angeben

        dann das alte Finanzamt darüber informieren, was Sie gerade getan haben - würd ich schriftlich machen - nicht dass Sie dann auch noch zweimal eine Steuerrückerstattung erhalten ...
        Zuletzt geändert von Uwe64; 25.04.2025, 16:10.

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          #5
          Ich kenne bei anderen Softwareprodukten den sog. Ordnungsbegriff, wenn keine Steuernummer bei der Steuererklärung angegeben wurde, z. B. wenn noch nie eine Steuernummer zugeteilt wurde; aber Mein ELSTER nutzt keinen Ordnungsbegriff. Ein Problem bei einer fürs Finanzamt nicht sichtbaren Erklärung könnte möglicherweise die fehlende authentifizierte Übermittlung sein, d. h. dass kein (gültiges) ELSTER-Zertifikat verwendet wurde, was bei der Nutzung von Mein ELSTER gar nicht passieren kann, weil bei Mein ELSTER schon zum Login ein gültiges Zertifikat gebraucht wird, anders als bei WISO & Co.

          Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
          Sie sind nun in der unglücklichen Lage, dass Sie während Ihrem Umzug eine ESt-Erklärung unter Ihrer alten Steuernummer abgegeben haben - also landet das ganze Gedöns zwingend (!) bei Ihrem alten Wohnsitzfinanzamt.
          Das ist keine unglückliche Lage, weil "Lösung: Und beim alten Wohnsitzfinanzamt würde ich das auch belassen" immer erstmal der Normalfall ist - zumindest, soweit die alte Steuernummer auch die noch aktuelle Steuernummer ist. Unglücklich ist die Lage nur, wenn die Weitergabe von Steuerakten bei einem Zuständigkeitswechsel mehrere Monate dauert, vor allem zwischen verschiedenen Bundesländern; innerhalb eines Bundeslandes ist das eher unwahrscheinlich, obwohl selbst das manchmal durchaus schon mehrere Wochen dauern kann. "das geht uns Steuerpflichtige aber schlichtweg nix an" - Das stimmt zwar nicht, aber beschleunigen wird es den Prozess leider auch nicht, außer irgendein Zwischenschritt ist vielleicht irgendwo im System hängengeblieben. Anrufen und kurz nachfragen, ob die Bearbeitung noch vom aktuell zuständigen Finanzamt erfolgt oder erfolgen kann, kann natürlich schon gemacht werden, obwohl quasi eine Art Telefonterror oder Spamming natürlich kontraproduktiv ist.

          Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
          nicht dass Sie dann auch noch zweimal eine Steuerrückerstattung erhalten ...
          und sich die Bußgeld- und Strafsachenstelle plötzlich meldet.

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