Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umsatz aus Betriebsaufgabe bei Kleinunternehmer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umsatz aus Betriebsaufgabe bei Kleinunternehmer

    Hallo allerseits,

    ich habe vor kurzem dem Finanzamt mitgeteilt, dass ich meinen selbstständigen Betrieb aufgeben möchte. Dafür habe ich einen Fragebogen bekommen, den ich nun ausfüllen muss. Bei einigen Punkten bin ich mir jedoch etwas unsicher und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann:
    1. Unter einem Punkt soll ich angeben, zu welchem Jahr ich meine Umsatzsteuer voranmelden möchte. Der genaue Wortlaut ist: "Der Umsatz aus der (Teil-)Betriebseinstellung wird erklärt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für: z.B. 1.Januar 2017, 1.Kalendervierteljahr 2017". Da ich als Selbstständiger immer der Kleinunternehmerregel unterlag und nie Umsatzsteuer zahlen musste, frage ich mich jetzt, ob dieser Punkt für mich überhaupt relevant ist. Ich muss dazu auch sagen, dass es bei mir nur um einen Betrag unter 1000€ handelt, der quasi aus meinen stillen Reserven entspringt. Alle meine Wirtschaftsgüter gehen ins Privatvermögen über, verkaufen tue ich nichts.
    2. Ich muss eine Teilwertermittlung für entnommene Wirtschaftsgüter anhängen, werde aber aus dem, was ich zum Teilwert finde nicht ganz schlau. Zum einen heißt es, der Teilwert wären Anschaffungskosten abzüglich Buchwert. Da es sich bei mir nur um geringwertige Wirtschaftsgüter handelt, die ich direkt abschreiben konnte, ist der Buchwert ja quasi 0€. Meine Teilwerte sind also gleich mit den Anschaffungskosten. Andererseits heißt es aber auch, der Teilwert wäre das, was mir jemand bei Betriebsveräußerung für die einzelnen Wirtschaftsgüter zahlen würde. Das wären meiner Ansicht nach eher Gebrauchtpreise, da ich die einzelnen Güter ja schon eine Weile besitze. Wie genau ermittle ich also meine Teilwerte und wie soll ich das am besten in einem Dokument fürs Finanzamt festhalten?
    3. Ein Anlageverzeichnis soll ich auch beifügen. Nach allem, was ich so im Internet darüber finden konnte, muss ich nur Anschaffungen über 250€ überhaupt im Anlageverzeichnis aufführen. Das wäre bei mir genau eine Anschaffung. Kann ich da wirklich nur eine Liste mit genau einer Anschaffung als Verzeichnis abgeben?
    Wenn mir da jemand aushelfen könnte, wäre ich überglücklich. Vielen Dank im Voraus!
Lädt...
X