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ESt-Vorauszahlung bei Verstorbenem im Folgejahr - wie wird das geltend gemacht?

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    ESt-Vorauszahlung bei Verstorbenem im Folgejahr - wie wird das geltend gemacht?

    Hallo,
    ich hoffe, ich finde hier eine Antwort. Vater ist in 2023 verstorben. Leider wurde es versäumt, das Finanzamt auf das Sterbedatum hinzuweisen.
    Mit der Abschlusssteuererklärung in 2024 für 2023 wurden die Vorauszahlungen aus 2023 (aufgrund Vermietung) gesamt beim Vater verrechnet. In 2024 wurden 2 Quartale mit seiner Steuernummer über das zu diesem Zeitpunkt noch offene Konto eingezogen. Eine Erbschaftssteuererklärung mussten wir nicht abgeben.
    Nun finde ich keine Antwort, wo und wie wir die Vorauszahlungen eintragen können, damit die Erstattung erfolgen kann. Die Miete fließt zwischenzeitlich auf mich und ich bin dadurch ebenfalls Vorauszahlungspflichtig geworden.
    Ich danke im voraus.

    #2
    Das sollte mit dem Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen möglich sein.

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      #3
      Hallo,
      wird über diesen Antrag auch schon abgezogene Vorauszahlung rückerstattet?
      Es muss ja nichts angepasst oder gestoppt werden. Das Finanzamt hat wohl automatisch die Vorauszahlungen beendet als wir die Steuererklärung im Todesjahr für ihn gemacht haben.
      Nun frage ich mich, wie ich dieses 2 Quartale verrechnen lassen kann. Die Steuernummer meines Vater kann ich nicht mehr heranziehen und meine geht ja nicht, da die Vorauszahlung nicht auf meine Steuernummer gelaufen ist.
      Danke für die schnelle Reaktion.

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        #4
        Hallo,

        Die Steuernummer meines Vater kann ich nicht mehr heranziehen
        Warum denn nicht?
        Ich würde eine Einkommensteuererklärung für 2024 abgeben (Nullmeldung), ich denke damit würden die Vorauszahlungen erstattet.

        Alternativ könnte auch der gepostete Antrag funktionieren (ob so lange rückwirkend weiß ich aber auch nicht, eigentlich ist das ja sogar für vor der Zahlung gedacht).

        Wenn das Girokonto vom Vater noch existent ist sollte das problemlos funktionieren. Andernfalls wirst du dich irgendwie als Berechtigter ausweisen müssen (Testament, in einfachen Fällen könnte auch schon das Familienstammbuch reichen, und im schlimmsten Fall brauchst du einen Erbschein).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          ob so lange rückwirkend weiß ich aber auch nicht
          Man kann dort die Jahre 2022-2026 auswählen.

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            #6
            Danke für die Info.
            Ich stelle einen Antrag und bitte um Prüfung und Erstattung der Vorauszahlung. Wenn ich es so gelöst bekomme, wäre das ja super einfach.
            Ich gebe Bescheid, ob die Erstattung darüber funktioniert hat.

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              #7
              Hallo,

              Man kann dort die Jahre 2022-2026 auswählen.
              Aber geht das auch rückwirkend, also lange nach der Zahlung?
              Oder wird das Finanzamt nicht eher dazu auffordern, endlich mal eine Einkommensteuererklärung abzugeben?

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Der Mann ist ja 2023 verstorben, da sollte das Finanzamt keine Steuererklärung für 2024 anfordern.

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                  #9
                  Das kommt darauf an in welchem Monat 2023 verstorben. Ich habe das gerade mit meinem Schwiegervater durch.
                  Er ist März 2025 verstorben. Auf Grund zweier Renten musste er immer Vorauszahlungen leisten. Die fürs 1. Quartal 2025 wurde gleich zurück überwiesen.
                  Ich habe dem Finanzamt per Email die Sterbeurkunde und den Sachverhalt übermittelt.
                  Ich brauche für ihn auch keine Erklärung für 2025 machen, weil die 2 Renten für 3 Monate geringer sind als der Grundfreibetrag für das gesamte Jahr.
                  Das Finanzamt hat seine Akte geschlossen. Das habe ich schriftlich bekommen.

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                    #10
                    Zitat von Bernd1957 Beitrag anzeigen
                    Das kommt darauf an in welchem Monat 2023 verstorben
                    Die Vorauszahlungen für 2023 sind doch bereits angerechnet worden. Die Vorauszahlungen 2024 müssten meiner Meinung nach aufgehoben werden, alles andere wäre nicht richtig.

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                      #11
                      Das Rüsseltier hat völlig recht. Eine Einkommensteuererklärung gibt es nur für die Jahre, in denen Jemand mindestens eine Sekunde steuerpflichtig war. Da die Einkommensteuerpflicht mit dem Tod endet, gibt es hier für 2024 oder 2025 keine Einkommensteuererklärung und macht auch keinen Sinn. Ein lapidarer Antrag auf Aufhebung der Vorauszahlungen für 2024 wegen Tod in 2023 sollte daher problemlos reichen, insbesondere da die Frist für die Vorauszahlungsanpassung (§ 37 Abs. 3 Satz 3 EStG, coronabedingte Verlängerungsspezialitäten lasse ich mal weg) noch lange nicht abgelaufen ist.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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