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Vermietung: Anlage V in Feststellungerklärung und AnlageV in EkSt Erklärung

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    Vermietung: Anlage V in Feststellungerklärung und AnlageV in EkSt Erklärung

    Hallo Zusammen,
    mir geht es darum, die Logik hinter der Versteuerung eines Mietshauses zu verstehen. Für Hilfe dabei bin ich sehr dankbar.

    Ich bin zu 50% Teil einer Eigentümergemeinschaft, die ein Haus vermietet. Die Einnahmen und Ausgaben für das Haus werden in der Anlage V in der Feststellungserklärung angegeben und auf die Beteiligten aufgeteilt (50/50). Soweit klar.

    1. Gelegentlich fahre ich aber für Mieterangelegenheiten und Reparaturen zum Mietobjekt. Die damit verbundenen Fahrtkosten sind absetzbar. Es sind aber nach meinem Verständnis nur meine eigenen Kosten. Ist es richtig, dass ich diese dann in der Anlage V meiner eigenen EkSt-Erlärung angebe (und nicht in der Feststellungserklärung)?

    2. Muss ich generell alle Angaben in der Feststellungserklärung noch zusätzlich (zu 50%) in meine eigene EkSt-Erklärung (Anlage V) übertragen?

    Danke für Hilfstellung!
    Animark

    #2
    1. Gelegentlich fahre ich aber für Mieterangelegenheiten und Reparaturen zum Mietobjekt.
    Sonderwerbungskosten sind in der Anlage FE 1 zur Feststellungserklärung geltend zu machen. https://forum.elster.de/anwenderforu...871#post460871

    Muss ich generell alle Angaben in der Feststellungserklärung noch zusätzlich (zu 50%) in meine eigene EkSt-Erklärung (Anlage V) übertragen?
    Jein, deine Einkünfte aus der Grundstücksgemeinschaft sind in der Anlage V-Sonstige zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, ich glaube, jetzt habe ich es soweit begriffen :-).

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