Hallo Zusammen und direkt vielen Dank an die ganze Hilfe die hier im Forum geleistet wird. Stark.
Worum gehts?
Ich muss eine erste Feststellungserklärung erstellen und hierbei bin ich mir bei dem Erstellen noch etwas unsicher.
Es wurde Mitte 2024 von 3 Parteien ein Haus gekauft welches vorerst vermietet werden soll. Es wird aktuell noch saniert. Bedeutet wir hatten für das zweite Halbjahr 2024 ausschließlich Ausgaben.
Vorhanden sind nun folgende Blätter:
Hauptvordruck
Soweit klar denke ich.
Anlage FB
Wurden alle 3 Personen als "natürliche Personen" als "sonstiger Mitunternehmer ohne Haftungsbeschränkung" eingetragen. Sowie deren Anteile natürlich.
Anlage FE1
Hier wird unter Einkuntfsart: Vermietung nochmal der Betrag aus der Anlage V eingetragen?
Ansonten bleibt die komplette Anlage unausgefüllt?
"5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen" bleibt leer weil die Aufteilung der Anteile bereits in Anlage FB erfolgt ist?
Anlage V
Nun kommen wir zum Hauptpunkt, den ich nicht ganz verstehe. Unter "3 - Absetzungen, Sonderabschreibungen" trage ich meinen 2% Anteil der AfA in Euro ein?
Das Finanzamt würde doch warscheinlich gerne wissen, wie ich auf diesen Betrag komme oder? Schicke ich in einer separat aufgestellte Rechnung mit den Ausgaben mit?
Darf ich schon für 2024 mit dem Datum des Gebäudeübergangs die 2% nach AfA abschreiben oder erst 2025 mit dem Datum, wenn es fertig saniert und vermietet ist?
Schicke ich wenn ich noch nicht nach AfA abschreiben darf trotzdem bereits eine Aufgliederung der bisherigen Kosten die in die AfA einfließen werden?
Dann gibt es ja noch die Rechnerei mit den Investitionskosten von 15% des Gebäudewerts in den ersten 3 Jahren.
Hierzu habe ich den Sachwert des Gebäudes bestimmt und die 15% davon genommen. Bleibe ich in den ersten 3 Jahren netto unter diesen 15% kann ich die Rechnungen im jeweilig angefallenen Jahr direkt abschreiben, komme ich darüber geht alles in die Gesamtmasse der AfA hinein. Soweit Korrekt?
Teilt mir das Finanzamt mit wie die das Gebäude bewerten damit ich meine berechneten 15% so verifizieren kann oder wird hier ein Ratespiel draus gemacht? Oder muss ich die Sachwertermittlung bei der Abgabe mitschicken damit man über die gleiche Ausgangszahl spricht?
Bei den Werbungskosten unter "4 - Schuldzinsen, Geldbeschaffungskosten, Renten, dauernde Lasten" habe ich bis jetzt die sofort abzugsfähigen Werbungskosten (Anteile vom Notar, Grundbuch, Zinsen) eingetragen.
Unter "8 - Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte" muss ich den automatisch erstellten Überschuss aus Zeile 85 nochmal in die Zeile 86 "Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / Gesellschaft" übertragen?
Was grobes vergessen oder etwas wodrauf ich achten sollte?
Bedarf es einen Gesellschaftvertrag den ich der Feststellungserklärung mitschicke?
Schonmal vorab vielen Dank,
Gruß Bobby
Worum gehts?
Ich muss eine erste Feststellungserklärung erstellen und hierbei bin ich mir bei dem Erstellen noch etwas unsicher.
Es wurde Mitte 2024 von 3 Parteien ein Haus gekauft welches vorerst vermietet werden soll. Es wird aktuell noch saniert. Bedeutet wir hatten für das zweite Halbjahr 2024 ausschließlich Ausgaben.
Vorhanden sind nun folgende Blätter:
Hauptvordruck
Soweit klar denke ich.
Anlage FB
Wurden alle 3 Personen als "natürliche Personen" als "sonstiger Mitunternehmer ohne Haftungsbeschränkung" eingetragen. Sowie deren Anteile natürlich.
Anlage FE1
Hier wird unter Einkuntfsart: Vermietung nochmal der Betrag aus der Anlage V eingetragen?
Ansonten bleibt die komplette Anlage unausgefüllt?
"5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen" bleibt leer weil die Aufteilung der Anteile bereits in Anlage FB erfolgt ist?
Anlage V
Nun kommen wir zum Hauptpunkt, den ich nicht ganz verstehe. Unter "3 - Absetzungen, Sonderabschreibungen" trage ich meinen 2% Anteil der AfA in Euro ein?
Das Finanzamt würde doch warscheinlich gerne wissen, wie ich auf diesen Betrag komme oder? Schicke ich in einer separat aufgestellte Rechnung mit den Ausgaben mit?
Darf ich schon für 2024 mit dem Datum des Gebäudeübergangs die 2% nach AfA abschreiben oder erst 2025 mit dem Datum, wenn es fertig saniert und vermietet ist?
Schicke ich wenn ich noch nicht nach AfA abschreiben darf trotzdem bereits eine Aufgliederung der bisherigen Kosten die in die AfA einfließen werden?
Dann gibt es ja noch die Rechnerei mit den Investitionskosten von 15% des Gebäudewerts in den ersten 3 Jahren.
Hierzu habe ich den Sachwert des Gebäudes bestimmt und die 15% davon genommen. Bleibe ich in den ersten 3 Jahren netto unter diesen 15% kann ich die Rechnungen im jeweilig angefallenen Jahr direkt abschreiben, komme ich darüber geht alles in die Gesamtmasse der AfA hinein. Soweit Korrekt?
Teilt mir das Finanzamt mit wie die das Gebäude bewerten damit ich meine berechneten 15% so verifizieren kann oder wird hier ein Ratespiel draus gemacht? Oder muss ich die Sachwertermittlung bei der Abgabe mitschicken damit man über die gleiche Ausgangszahl spricht?
Bei den Werbungskosten unter "4 - Schuldzinsen, Geldbeschaffungskosten, Renten, dauernde Lasten" habe ich bis jetzt die sofort abzugsfähigen Werbungskosten (Anteile vom Notar, Grundbuch, Zinsen) eingetragen.
Unter "8 - Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte" muss ich den automatisch erstellten Überschuss aus Zeile 85 nochmal in die Zeile 86 "Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / Gesellschaft" übertragen?
Was grobes vergessen oder etwas wodrauf ich achten sollte?
Bedarf es einen Gesellschaftvertrag den ich der Feststellungserklärung mitschicke?
Schonmal vorab vielen Dank,
Gruß Bobby
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