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Anlage N - Steuerfreie Aufwandsentschädigungen/Einnahmen - Was ist einzutragen

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    Anlage N - Steuerfreie Aufwandsentschädigungen/Einnahmen - Was ist einzutragen

    Hallo zusammen

    ich habe eine Frage zur Anlage N:

    Welche steuerfreien EINAHMEN müssen im Zuge der Einkommenssteuererklärung in Zeile 22 (Steuerfreie Aufwandsentschädigungen/Einnahmen) der Anlage N eingetragen werden?

    Sind dies nur die Übungsleiterpauschalen/Aufwandsentschädigungen/Ehrenamtsfreibeträge nach §3 Abs Nr. 26 und Nr. 26a EStG und § 3 Nr. 12 EStG oder werden alle nach dem §3 ESTG steuerfrei gestellten Einnahmen die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit stehen eingetragen?

    Die Elster-Aufüllhilfe sagt hier:

    Tragen Sie bitte steuerfreie Aufwandsentschädigungen/Einnahmen ein, die Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten haben, z. B.
    • aus öffentlichen Kassen,
    • als mit der Übungsleitung im Nebenberuf, mit der Ausbildung, Erziehung, Betreuung oder mit vergleichbaren Tätigkeiten betraute Person,
    • für eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit,
    • für die nebenberufliche Pflege alter oder kranker Menschen oder von Menschen mit Behinderungen oder
    • für eine sonstige nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich.
    also nur Beispiele und keine abschliessende Aufzählung.

    Alles was ich im Netz finde bezieht sich auch auf die obigen Einnahmen...aber was ist mit den vielen anderen steuerfreien Einnahmen in §3 ESTG...

    Danke vielmals.

    Beste Grüße





    #2
    Was käme da denn für Dich in Frage? Wenn ich den § 3 lese, der fängt an mit

    Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Sachleistungen und Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen einschließlich der Sachleistungen nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
    Weiter hab ich jetzt gar nicht geguckt. An was dachtest Du jetzt noch, was Arbeitnehmereinkünfte betrifft?

    Kommentar


      #3
      Hallo,


      ja, der Paragraph ist wirklich lang ;-)

      Also z. B. Nr. 39:
      Geschenkte/verbilligte Mitarbeiteraktien bis 2000 € sind steuerfrei.

      Gehen wir von nur einem Arbeitgeber aus (also keine Nebentätigkeit etc.).

      Sind solche Dinge auch in die Zeile 22 einzutragen?

      Danke.

      Danke und Grüße

      Kommentar

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