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Elektronische Bekanntgabe für sonstige Schreiben

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    Elektronische Bekanntgabe für sonstige Schreiben

    Hallo zusammen,

    ich hatte 2023 die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe eingerichtet, welche auch genehmigt wurde.

    Nun hatte das Finanzamt nach Jahren mal wieder eine Rückfrage zur Steuererklärung, welche jedoch ganz oldschool per Briefpost kam… Hessen kann die „sonstigen Schreiben“ offiziell seit September 2024 in Elster einstellen. Hätte diese Rückfrage daher nicht auch elektronisch kommen müssen? Oder muss ich die Einwilligung eventuell erneuern, weil sie damals nur für das übernommen wurde, dass seiner Zeit möglich war?

    Interessanter Weise wurde einen Tag vor dem Poststempel des Briefs zwar eine Meldung in Elster eingestellt, hier kam aber kommentarlos der Bescheid aus 2020…

    Danke!

    #2
    Was vom Finanzamt "elektronisch" an den Anwender geschickt werden kann, hängt ab...
    • von der Art des konkreten Schreibens (Bescheid, sonstige Nachricht...)
    • vom jeweiligen Bundesland
    Da ist gerade sehr viel "im Fluss", weil die ganze Maschinerie aktuell im Aufbau begriffen ist. Man sollte sich also dieser Tage nicht wundern, wenn manches per Brief und manches elektronisch ankommt. Die Einwilligung braucht man deswegen jedenfalls nicht zu erneuern.

    In zehn Jahren sieht das bestimmt schon ganz anders aus

    Kommentar


      #3
      Das mit dem (nochmaligen) Bescheid für 2020 ist ein Elster-Fehler, der nun mittlerweile behoben sein sollte. Diese Mitteilung kannst du (ausnahmsweise) vergessen.

      Grundsätzlich funktioniert das in Hessen mit den Schreiben auch elektronisch, aber es gibt Tausend Möglichkeiten, bei denen es ausnahmsweise mal doch nur "klassisch" geht.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Schaden kanns nicht, zu überprüfen, ob die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe im eigenen Benutzerkonto gültig ist oder nicht.

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