Hallo zusammen,
ich hatte 2023 die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe eingerichtet, welche auch genehmigt wurde.
Nun hatte das Finanzamt nach Jahren mal wieder eine Rückfrage zur Steuererklärung, welche jedoch ganz oldschool per Briefpost kam… Hessen kann die „sonstigen Schreiben“ offiziell seit September 2024 in Elster einstellen. Hätte diese Rückfrage daher nicht auch elektronisch kommen müssen? Oder muss ich die Einwilligung eventuell erneuern, weil sie damals nur für das übernommen wurde, dass seiner Zeit möglich war?
Interessanter Weise wurde einen Tag vor dem Poststempel des Briefs zwar eine Meldung in Elster eingestellt, hier kam aber kommentarlos der Bescheid aus 2020…
Danke!
ich hatte 2023 die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe eingerichtet, welche auch genehmigt wurde.
Nun hatte das Finanzamt nach Jahren mal wieder eine Rückfrage zur Steuererklärung, welche jedoch ganz oldschool per Briefpost kam… Hessen kann die „sonstigen Schreiben“ offiziell seit September 2024 in Elster einstellen. Hätte diese Rückfrage daher nicht auch elektronisch kommen müssen? Oder muss ich die Einwilligung eventuell erneuern, weil sie damals nur für das übernommen wurde, dass seiner Zeit möglich war?
Interessanter Weise wurde einen Tag vor dem Poststempel des Briefs zwar eine Meldung in Elster eingestellt, hier kam aber kommentarlos der Bescheid aus 2020…
Danke!
Kommentar