Hallo.
Ich habe mir höchstwahrscheinlich in den letzten 40 Jahren zu viel Mühe gemacht, sämtliche Quittungen aufzuheben. Was ich immer noch nicht verstanden habe und ich bitte euch, meinen google Treffer für Laien verständlich zu übersetzen. Das hier habe ich gerade gefunden:
Bedeutet das, wenn sämtliche Aufwendungen, incl. Fahrten zu Ärzten und Krankenhäuser unterhalb einer dieser Stufen liegt, ich sie erst gar nicht anzugeben brauche und mir die ganze Mühe sparen kann ?
Die letzte Frage ist nicht minder unwichtig. Meine Frau hat letztes Jahr noch gerarbeitet. Auf der Jahresabrechnung zu sehen ist:
1. Bruttolohn
2. Einbehaltene Lohnsteuer
3. Arbeitnehmerbeträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
4. Arbeitnehmerbeträge zur sozialen Pflegeversicherung
Bedeutet das, dass ich lediglich die Punkte 2 bis 4 vom Brutto abzuziehen brauche und dann erhalte ich meinen Nettobetrag, den ich für die zumutbare Belastung hinzuziehen kann ?
Gruß
Ich habe mir höchstwahrscheinlich in den letzten 40 Jahren zu viel Mühe gemacht, sämtliche Quittungen aufzuheben. Was ich immer noch nicht verstanden habe und ich bitte euch, meinen google Treffer für Laien verständlich zu übersetzen. Das hier habe ich gerade gefunden:
Die zumutbare Belastung beträgt pro Stufe: bis 15.340 Euro: 2 % = 306,80 Euro. Über 15.340 Euro bis 51.130 Euro: 3 % = 1.039,80 Euro.
Die letzte Frage ist nicht minder unwichtig. Meine Frau hat letztes Jahr noch gerarbeitet. Auf der Jahresabrechnung zu sehen ist:
1. Bruttolohn
2. Einbehaltene Lohnsteuer
3. Arbeitnehmerbeträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
4. Arbeitnehmerbeträge zur sozialen Pflegeversicherung
Bedeutet das, dass ich lediglich die Punkte 2 bis 4 vom Brutto abzuziehen brauche und dann erhalte ich meinen Nettobetrag, den ich für die zumutbare Belastung hinzuziehen kann ?
Gruß
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