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Finale Frage zu Gesundheitskosten

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    Finale Frage zu Gesundheitskosten

    Hallo.

    Ich habe mir höchstwahrscheinlich in den letzten 40 Jahren zu viel Mühe gemacht, sämtliche Quittungen aufzuheben. Was ich immer noch nicht verstanden habe und ich bitte euch, meinen google Treffer für Laien verständlich zu übersetzen. Das hier habe ich gerade gefunden:

    Die zumutbare Belastung beträgt pro Stufe: bis 15.340 Euro: 2 % = 306,80 Euro. Über 15.340 Euro bis 51.130 Euro: 3 % = 1.039,80 Euro.
    Bedeutet das, wenn sämtliche Aufwendungen, incl. Fahrten zu Ärzten und Krankenhäuser unterhalb einer dieser Stufen liegt, ich sie erst gar nicht anzugeben brauche und mir die ganze Mühe sparen kann ?

    Die letzte Frage ist nicht minder unwichtig. Meine Frau hat letztes Jahr noch gerarbeitet. Auf der Jahresabrechnung zu sehen ist:

    1. Bruttolohn
    2. Einbehaltene Lohnsteuer
    3. Arbeitnehmerbeträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
    4. Arbeitnehmerbeträge zur sozialen Pflegeversicherung

    Bedeutet das, dass ich lediglich die Punkte 2 bis 4 vom Brutto abzuziehen brauche und dann erhalte ich meinen Nettobetrag, den ich für die zumutbare Belastung hinzuziehen kann ?

    Gruß

    #2
    Statt langer Erklärungen: Setz doch einfach mal fiktiv einen hohen Betrag (z. B. 10.000 €) bei ELSTER in der Anlage außergewöhnliche Belastungen, Zeile 22 ein, führe die Vorabberechnung aus und schau, was als zumutbare Belastung abgezogen wurde. Damit weißt Du, welchen Aufwand Du hier überschreiten musst, bis sich der erste Euro auswirkt.

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      #3
      Die zumutbare Belastung richtet sich nach Familienstand und Anzahl der Kinder, Einzelheiten siehe § 33 Abs. 3 EStG. 2% sind bei ein bis zwei Kindern zutreffend. Wenn man offensichtlich unter der zumutbaren Belastung bleibt, kann man sich die Mühe sparen.
      Bedeutet das, dass ich lediglich die Punkte 2 bis 4 vom Brutto abzuziehen brauche und dann erhalte ich meinen Nettobetrag, den ich für die zumutbare Belastung hinzuziehen kann ?
      Der Prozentsatz wird auf den Gesamtbetrag der Einkünfte angewendet, vereinfacht gesagt wären das Bruttolohn abzüglich Werbungskosten(-Pauschbetrag). Die Punkte 2 bis 4 sind dafür nicht relevant.

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        #4
        Setz doch einfach mal fiktiv einen hohen Betrag (z. B. 10.000 €) bei ELSTER in der Anlage außergewöhnliche Belastungen, Zeile 22 ein,
        In der Erklärung für 2024 genügt auch ein geringer Betrag. Die zumutbare Eigenbelastung wird in der Vorausberechnung jetzt generell angezeigt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von InsideFA Beitrag anzeigen
          Wenn man offensichtlich unter der zumutbaren Belastung bleibt, kann man sich die Mühe sparen.
          Der Prozentsatz wird auf den Gesamtbetrag der Einkünfte angewendet, vereinfacht gesagt wären das Bruttolohn abzüglich Werbungskosten(-Pauschbetrag). Die Punkte 2 bis 4 sind dafür nicht relevant.
          OT: In dieser Anfrage treffen 2 Gegebenheiten aufeinander. Nichts ist missverständlicher als schreiben und seit über 2 Jahren habe ich zudem Post Covid bedingte Konzentrations- und Aufmerksamkeitsdefizite, kann daher die Zeile 22 im Vorfeld nicht mit einem fiktiven Betrag ausfüllen, jemand anderes wird uns dabei helfen. Daher möchte ich mich so gut wie möglich vorbereiten.

          Halbwegs habe ich deine Antwort verstanden. Dass der Nettobetrag deutlich niedriger ist, als der Bruttobetrag ist klar.

          Würdest du mir bitte eine Gleichung aufstellen, die keinen Zweifel aufkommen lässt und ich das Endergebnis auf die Stufe 2 (5%) übertragen kann ?

          1. Brutto: 15.000 €
          2. Lohnsteuer: 900 €
          3. Arbeitnehmerbeträge zur GKV : 2300 €
          4. Arbeitnehmerbeträge zur SPV : 570 €
          5. Werbungskosten/Pauschbetrag: 1230 €

          Lässt sich anhand der 5 Beträge ein Nettobetrag ermitteln, mit dem ich bereits im Vorfeld überschlagen kann, ob sich der ganze Aufwand lohnt, vor allem die Km Berechnung ?

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            #6
            Lässt sich anhand der 5 Beträge ein Nettobetrag ermitteln, mit dem ich bereits im Vorfeld überschlagen kann, ob sich der ganze Aufwand lohnt
            Bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten muss man die Einkünfte beider Ehegatten kennen, um die zumutbare Eigenbelastung auszurechnen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Zitat von Jürgen33 Beitrag anzeigen

              ... kann daher die Zeile 22 im Vorfeld nicht mit einem fiktiven Betrag ausfüllen,
              Natürlich kannst Du das.

              Du machst Deine Steuererklärung mit ELSTER fertig bis auf den Eintrag der außergewöhnlichen Belastungen.
              Dabei den Bescheinigungsabruf für beide Ehegatten nutzen, dann hast Du schon mal die wichtigsten Einträge.

              Dann fügst Du eine Anlage außergewöhnliche Belastungen bei und schreibst in Zeile 22 einen Betrag rein, z. B. 10.000 €. Wenn Elster auch noch eine Text verlangt schreibst Du "Test".

              Diese Steuererklärung schickst Du nicht ab, aber machst die Vorausberechnung mit ELSTER.

              Dann siehst Du unter "außergewöhnliche Belastungen" die 10.000 € und davon einen Abzug "zumutbare Eigenbelastung". Das ist genau der Betrag, auf den Du kommen musst, damit sich die Mühe, Deine ganzen Belege zusammen zu suchen, lohnt.
              Zuletzt geändert von Telepeter; 01.05.2025, 15:57.

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                #8
                Mir ist gerade noch was eingefallen: Wenn Du unter Post Covid leidest solltest Du beim Versorgungsamt einen GdB beantragen. Auch geringe Sätze ab GdB 20 wirken sich schon als Freibetrag bei der Steuer aus. Dies gilt ab dem Jahr, in dem der Antrag beim Versorgungsamt gestellt wurde; es kann auch eine rückwirkende Feststellung beim Versorgungsamt beantragt werden. Näheres hier.

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                  #9
                  Danke für den Hinweis. Ich habe bereits 60 %. Alles "Kopfsache". Pflegestufe 1 habe ich kürzlich auch bekommen, darf kein Auto mehr fahren, nichts mehr, und dissoziativ bedingte Amnesien und Anfälle hat der Junge auch noch. D.h 95 % aller Einnerungen sind verloren. Aufgrund dessen und einer Herz Insufizienz habe ich einen neuen Verschlimmerungsantrag gestellt. Mal sehen, was dabei herumkommt.

                  Übrigens, ich wusste, dass ich euch noch immer nicht erreicht habe, denn in so einfachen Ebenen könnt ihr Profis nicht mehr denken. Nicht böse gemeint. Ich habe noch mal gegoogelt und fand dies hier:

                  Die zumutbare Belastung ermittelt sich aus dem Bruttoeinkommen und dem Familienstatus. Das Einkommen ist in drei Stufen (bis 15.340 €, 15.341 € bis 51.130 € und über 51.130 €) aufgeteilt. Die Steuersätze sind für jeden Einkommensbereich und Status (Anzahl der Kinder, Grundtarif oder Splittingtarif) unterschiedlich.
                  Für euch war das selbstverständlich, dass das Bruttoeinkommen herangezogen wird, doch ich war nicht imstande, diese Info euren Postings zu entlocken. Wenn ihr nicht interveniert, bin ich zumindest mit dieser Anfrage durch. Google lotste mich noch zu dieser Seite:

                  https://www.vlh.de/wissen-service/st...lastungen.html

                  Anhand dieses Rechners liegen wir mit unserem Gesamteinkommen darüber und ich kann mir somit die ganze Sucherei und Rechnerei sparen.

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                    #10
                    Die Aussage "Die zumutbare Belastung ermittelt sich aus dem Bruttoeinkommen" ist definitiv falsch.

                    Ich könnte hier auch eine Vorlesung halten und genau erklären, was mit den "drei Stufen" gemeint ist. Das ist aber alles nicht zielführend.

                    Mach es so, wie ich schon mehrfach geschrieben habe und lass es ELSTER ausrechnen. Das ist der einfachste Weg und das Ergebnis stimmt.

                    Die ANlage außergewöhnliche Belastungen hast Du ja schon wegen des GdB. Dann schreib da doch einfach mal in Zeile 22 testweise die 10.000 € rein - und schwupp hast Du das Ergebnis!

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                      #11
                      Hallo Jürgen33,

                      die zumutbare Belastung ist nicht so einfach zu berechnen, da spielen einige Faktoren eine Rolle. Euer beider Gesamteinkommen, aus allen
                      Einkommensarten, sowie der soziale Stand, Anzahl der Kinder, persönliche Freibeträge etc. wirken sich darauf aus. So wird man in eine von
                      sieben Gruppen zwischen 1% und 7% eingestellt, mit der dann eben die zumutbare Belastung berechnet wird.

                      Hier eine Gleichung auzustellen geht nicht so einfach, das wäre ja eine Formel mit mehreren Unbkannten.

                      Drum machs halt einfach so, wie dir fast alle hier geraten haben, mit der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen".

                      Das ist doch relativ einfach durchzuführen und du bekommst ein Gefühl dafür wo deine Grenze etwa steht.

                      Falls sich's dann lohnt, kannst du dir ja über das Sammeln und Organisieren deiner Belege Gedanken machen.


                      Gruß - Hans

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                        #12
                        Hallo Jürgen33,

                        während ich das schrieb waren die beiden letzten Beiträge noch nicht da. (ich bin halt etwas langsam)

                        einen neuen Verschlimmerungsantrag gestellt. .
                        Bitte achte auch darauf, dass ein geeignetes Merkzeichen dabei mit beantragt wird. Wie etwa "G" "aG" oder "H"
                        Damit könntest du dann weitere Erleichterungen erhalten.

                        Gruß - Hans

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                          #13
                          Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
                          Die Aussage "Die zumutbare Belastung ermittelt sich aus dem Bruttoeinkommen" ist definitiv falsch.
                          Google, hm ? Ist auch nicht allwissend. Ich mach' das dann so, wie du gesagt hast.

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                            #14
                            Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
                            Drum machs halt einfach so, wie dir fast alle hier geraten haben, mit der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen".
                            Hallo 50 % Namensvetter. Ja, das ist in der Tat der bessere Weg. 2 oder 3 mal habe ich die Steuerklärung mit Elster selbst gemacht, wird mal wieder Zeit, meine verbliebenen 5 % auf Vordermann zu bringen.

                            Gruß, Hans-Jürgen

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                              #15
                              Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
                              während ich das schrieb waren die beiden letzten Beiträge noch nicht da. (ich bin halt etwas langsam)
                              Bitte achte auch darauf, dass ein geeignetes Merkzeichen dabei mit beantragt wird. Wie etwa "G" "aG" oder "H"
                              Damit könntest du dann weitere Erleichterungen erhalten.
                              Ja Hallo noch mal Hans53

                              2 Schlaue ein Gedanke. Das was du vorgeschlagen hast, hat mein Hausarzt auch schon in den Antrag geschrieben. Der kennt sich in diesen Dingen bestens aus. Und wenn die meinen Antrag ablehnen, maschiere ich mit Notebook bewaffnet zur Kreisverwaltung und zeige denen 2 Live Videos. Zusätzlich dazu habe ich eh noch einige Zeugen und Krankenhausberichte. Wird schon.

                              Gruß, Jürgen

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