2020 habe ich vom Alpenverein ein Berghütte (115m²) und ca. 2 ha angrenzendes Naturschutzgebiet (NSG) gekauft. Die Fläche ist bis auf die Hütte und eine Parkfläche NSG. In meinen Augen Unland, Felsen. Eine wirtschaftliche Nutzung ist nicht möglich. Kettern ist verboten auf meinen Flächen. Der gemeinnützige Alpenverein e. V., Sektion Würzburg, hat nie Grundsteuer bezahlt. 2023 erfolgte meine zeitgerechte Grundsteuererklärung. Es erfolgte eine Befreiung von der Grundsteuer. Jetzt am 01.01.25 ändert sich das. Grundsteuerbefreiungen sind in Bayern nicht mehr für Privatpersonen vorgesehen. Wie ist es mir möglich als privater Besitzer eines Naturschutzgebietes in Bayern für dieses Gebiet auch 2025 eine Grundsteuerbefreiung zu erhalten?
Was muß ich wo im Formular eintragen,
oder habe ich den Gesetzestext falsch verstanden (BayGrSt 4)?
Was muß ich wo im Formular eintragen,
oder habe ich den Gesetzestext falsch verstanden (BayGrSt 4)?
Kommentar