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Steuernachzahlung trotz Steuerklasse 1 und Nebenbeschäftigung in Steuerklasse

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    Steuernachzahlung trotz Steuerklasse 1 und Nebenbeschäftigung in Steuerklasse

    Hi, kann mir jemand helfen. Ich mache schon mehrere Jahre die Steuererklärung meiner Schwester und bisher ohne Probleme. Jetzt ist es trotz Steuerklasse 1 und Nebenbeschäftigung mit Steuerklasse 6 zu einer hohen Nachzahlung gekommen und ich kann es mir nicht erklären.
    Konstellation kurz erklärt. Volljährige Tochter ist innerhalb des Jahres ausgezogen. 2te volljährige Person wohnt mit in der Wohnung. Alleinerziehend wird nicht mehr berücksichtigt, ist mir klar. Sie wird auch wie gesagt mit 1 und 6 abgerechnet. Sonst ist eigentlich nicht viel in der Erklärung drin. Ich hab die Erklärung mal beigefügt.
    Die Steuern in den Steuerbescheinigungen passen meines Erachtens auch.

    Ich hoffe auf eure Hilfe

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    #2
    Wo sind die anzurechnenden Lohnsteuerbeträge ? Ohne die weißt Du doch gar nicht, ob es zur Nachzahlung kommt. Auch wäre interessant zu wissen, wieviel des Arbeitslohnes auf Lohnsteuerklasse I und wieviel auf Lohnsteuerklasse VI entfällt
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Hi, Steuerklasse 1 war 41.041 Brutto mit 4955 Steuer
      Steuerklasse 6 war 8643 Brutto mit 949,70 Steuer
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        #4
        Das scheint mir auf den ersten Blick korrekt zu sein: Bei mehreren Arbeitgebern parallel kann es zu Nachzahlungen kommen, muss es aber nicht unbedingt. Deshalb ist das in diesen Fällen eine Pflichtveranlagung (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG), damit das Finanzamt das prüfen und ggf. nacherheben kann. Hintergrund ist:

        Bei der Lohnsteuerklasse I ist der Grundfreibetrag eingebaut, bei der Lohnsteuerklasse VI nicht. Da wir einen Progressionssteuersatz haben (= hohes Einkommen = auch höherer auf das zu versteuernde Einkommen anzuwendender Steuersatz) und beide Arbeitgeber den Arbeitslohn beim anderen Arbeitgeber und damit den erreichten Steuersatz nicht kennen, kann es -wie hier- halt auch sein, dass die Steuer aus der Lohnsteuerklasse VI nicht ausreicht um die Gesamtsteuer beim Zusammenschmeißen beider Arbeitsverhältnisse im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung abzudecken.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und Erklärung. Mir wäre das so klar. Dann versuche ich es mal meiner Schwester zu erklären

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            #6
            Deswegen ist der umgangssprachliche Begriff Lohnsteuerjahresausgleich eher problematisch oder vielleicht etwas irreführend, weil es gerne mal suggeriert, dass für jede Einnahme oder jede Einkunftsart eine eigene Einkommensteuererklärung zu erstellen ist, was falsch wäre; nicht, dass der Begriff Lohnsteuerjahresausgleich in diesem Forumthema bislang verwendet worden ist. ;-)

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              #7
              Hallo,

              Deswegen ist der umgangssprachliche Begriff Lohnsteuerjahresausgleich eher problematisch oder vielleicht etwas irreführend, weil es gerne mal suggeriert, dass für jede Einnahme oder jede Einkunftsart eine eigene Einkommensteuererklärung zu erstellen ist, was falsch wäre; nicht, dass der Begriff Lohnsteuerjahresausgleich in diesem Forumthema bislang verwendet worden ist. ;-)
              Ich verstehe kein Wort.

              Der Begriff "Lohnsteuererklärung" wird zwar gelegentlich falsch verwendet oder verstanden, aber er suggeriert doch nicht das was du sagst. Einzig für die Anlage KAP haben wir schon Versuche gesehen, diese alleine abzugeben (was natürlich nicht geht).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Dann ist ja alles gut, aber eine Lohnsteuer gibt es nur bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, jedoch nicht bei den anderen Einkunftsarten (§§ 13-18 und 20-23 EStG), was den Eindruck erwecken könnte, dass die Versteuerung bereits erfolgt ist und deswegen nicht zum zu versteuernden Einkommen gezählt werden sollte. Die Anlage KAP alleine abzugeben sollte schon möglich sein, solange der Hauptvordruck nicht vergessen wird.

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                  #9
                  Zitat von schachsommer12 Beitrag anzeigen
                  Die Anlage KAP alleine abzugeben sollte schon möglich sein, solange der Hauptvordruck nicht vergessen wird.
                  Ich glaube, du stehst ziemlich auf dem Schlauch. Eine aus Hauptvordruck und Anlage Kap eine vollständige Einkommensteuererklärung (wenn auch ungewöhnlich, selbst der Privatier mit ausschließlich Kapitalerträgen wird meistens irgendwelche Sonderausgaben haben.

                  Es geht hier offensichtlich darum, dass für eine bereits abgegebene Einkommensteuererklärung die Anlage Kap nachgefordert wird.

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                    #10
                    Hallo,

                    Es geht hier offensichtlich darum, dass für eine bereits abgegebene Einkommensteuererklärung die Anlage Kap nachgefordert wird.
                    Um das nochmal klar zu stellen: Als Nachtrag zu einer bereits abgegebenen Einkommensteuererklärung kann man natürlich jede Anlage separat einreichen, oder auch formlos beliebige Korrekturen machen.

                    Mit MeinElster kann man Anlagen aber grundsätzlich nicht alleine einreichen (wer da etwas gefunden hat der ist bei einem völlig falschen Formular - speziell bei der KAP gibt es da nämlich eins).

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      Ich habe früher gelegentlich mal Einkommensteuererklärungen für unsere Kinder eingereicht, bei denen nur die Anlage KAP beigefügt war.

                      Die hatten damals keine Sonderausgaben und in manchen Jahren auch keine anderen Einkünfte.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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