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    Fahrtkosten

    Hallo,
    leider habe ich Schwierigkeiten, meine Fahrtkosten korrekt abzusetzen.
    Meine Firma hat einen Hauptsitz und eine Werkstatt in der Stadt X und eine Werkstatt in der Stadt Y (20 km entfernt).
    Im Jahr 2024 habe ich immer in der Werkstatt Y gearbeitet. Die Werkstatt befindet sich auf dem Gelände von FIRMA Z, das auch unser Kunde ist, aber wir arbeiten nicht nur für dieses Unternehmen.
    Meine Frage ist nun, wie ich meine Fahrtkosten richtig absetzen soll, da ich mehrere Möglichkeiten habe, aber nicht weiß, welche davon richtig ist
    1. Fahrtkosten nach Y nur HIN
    2. Fahrtkosten nach Y nur HIN + Verpflegungspauschale
    3. Fahrtkosten nach Y HIN+ZÜRUCK

    Was ist Ihre Meinung dazu?

    #2
    Ob die Entfernungspauschale anzusetzen ist oder Reisekosten vorliegen, hängt davon ab, welcher Arbeitsplatz von Deinem Arbeitgeber als Erste Tätigkeitsstätte definiert wurde.

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      #3
      Es wurde nicht definiert...

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        #4
        Dann sollte es sich um Reisekosten handeln.

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          #5
          Hallo,

          und Reisekosten bedeutet "3. Fahrtkosten nach Y HIN+ZÜRUCK" und ggf. Verpflegungsmehraufwand (ab 8 Stunden, und maximal 3 Monate).
          Einzutragen ist das nicht bei der Entfernungspauschale, sondern unter Reisekosten.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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