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Verrechnung der ESt-Vorauszahlungen

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    Verrechnung der ESt-Vorauszahlungen

    Ich bin beim Thema Steuererklärungen noch ein Neuling und hätte eine Frage. Eigentlich bin ich mir sicher aber ich wollte es trotzdem noch mal bestätigt bekommen. Mein Mann und ich haben letztes Jahr unsere Steuererklärung für das Jahr 2022 abgegeben und mussten dann im Jahr 2024 Einkommensteuer Vorauszahlungen tätigen. Nun sitze ich an unserer Steuererklärung für 2023 und hatte mich gefragt, ob die Vorauszahlungen, die wir letztes Jahr getätigt, haben, nun auch für das Jahr 2023 gelten oder erst in 2024, da sie in 2024 geleistet wurden. Mir scheint es eigentlich am logischen, dass sie für die Steuererklärung 2024 gelten, da sie auch in dem Jahr gezahlt wurden. Mein Mann ist sich da aber noch unsicher. Vielen Dank für eure Unterstützung!

    Liebe Grüße. :-)

    #2
    Für welchen Zeitraum die Vorauszahlungen festgesetzt wurden, steht im Vorauszahlungsbescheid bzw. in einer Tabelle. Die müsste so aussehen:

    Vorauszahlungen.jpg



    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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