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Abbruch bei Steuerberechnung

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    Abbruch bei Steuerberechnung

    Hallo,

    in den Vorjahren konnte ich immer eine Steuerberechnung durchführen (für mich als Kontrolle gedacht, wie das Ergebnis der Steuererklärung aussehen wird).
    In diesem Jahr kommt ein Abbruch:
    image.pngWas neu ist bei mir: ich habe im ersten Halbjahr 2024 gearbeitet und bin seit dem 01.07.24 Rentner.
    Ich verstehe aber die Fehlermeldung nicht. In Anlage "R" ist nur die Rente eingetragen (erfolgte automatisch).
    Wo könnte ich die Ursache des Abbruchs finden?

    Viele Grüße,

    Norbert

    #2
    Wo könnte ich die Ursache des Abbruchs finden?
    Erhältst du eine Betriebsrente, die unter Nummer 8 deiner Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist ? Dann musst du in

    die Zeile 81 der Anlage N (17 - Werbungskosten in Sonderfällen) eine 0 eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nachtrag: Deine Versorgungsbezüge könnten auch unter einer anderen Nummer deiner Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt sein.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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        #4
        Hallo Charlie24,

        vielen Dank für Deine schnelle Reaktion. Ich habe tatsächlich neben der Lohnsteuerbescheinigung für das erste Halbjahr noch eine zweite Bescheinigung erhalten. Und in dieser ist in Nummer 8 ein Wert eingetragen.
        Wenn ich jetzt aber in Elster - Anlage N, Zeile 81 - eine "0" eintrage, kommt im Formular eine Fehlermeldung:
        image.pngDa soll ich wohl in Zeile 81 bei "Art der Aufwendungen" etwas eintragen. Mir erschliesst sich die "Elster"-Logik hier nicht: Ich muss "0" eintragen (wäre für mein Verständnis das gleiche wie kein Eintrag), aber wenn ich die "0" eintrage, muss ich die Art der Aufwendung angeben.
        Ich habe mal "Betriebsrente" eingetragen (das schien mir das logischste), und schon konnte mir Elster eine (unverbindliche) Steuerberechnung durchführen.
        Ich sitze jetzt hier und bin erstaunt.
        Erst mal vielen Dank. Falls meine Annahme mit dem Text "Betriebsrente" falsch sein sollte: hättest Du noch einen Tipp für mich?

        Viele Grüße,
        Norbert

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          #5
          Hallo norbi77,

          schau doch mal, ob das Datum des Rentenbeginns in Anlage R, Zeile 6 eingetragen ist!

          In Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 16 + 18, muß die Summe deiner KV- und PV-Beiträge aus Lohnsteuerbescheinigung und Rentenbescheinigung,
          eingetragen sein.


          Gruß - Hans

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            #6
            Da soll ich wohl in Zeile 81 bei "Art der Aufwendungen" etwas eintragen.
            Schreib in das Textfeld besser: Keine Werbungskosten Betriebsrente
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              OK - das klingt wohl besser!
              Nochmals vielen Dank.

              Norbert

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                #8
                "Mir erschliesst sich die "Elster"-Logik hier nicht: Ich muss "0" eintragen (wäre für mein Verständnis das gleiche wie kein Eintrag), aber wenn ich die "0" eintrage, muss ich die Art der Aufwendung angeben."

                Hallo norbi77,

                im Steuerrecht macht es schon einen Unterschied ob du eben zB ein ruhendes Gewerbe hast und damit einen Gewinn von 0 oder ob du eben kein Gewerbe hast.

                In deinem Fall sagt Elster eben, du hattest Versorgungsbezüge und dazu müssen Ausgaben eingetragen werden ggf. eben "0".

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                  #9
                  In deinem Fall sagt Elster eben, du hattest Versorgungsbezüge und dazu müssen Ausgaben eingetragen werden ggf. eben "0".
                  Das Problem besteht nur im Jahr des Versorgungsbeginns, wenn davor noch aktiv gearbeitet wurde und Werbungskosten aus der aktiven Tätigkeit

                  über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinaus geltend gemacht wurden. Wenn später nur noch die Betriebsrente erklärt werden muss, kann man

                  die Zeile 81 auch leer lassen, es sei denn. man hat mehr als 102 € Werbungskosten, was aber eher die Ausnahme ist.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    In Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 16 + 18, muß die Summe deiner KV- und PV-Beiträge aus Lohnsteuerbescheinigung und Rentenbescheinigung,
                    eingetragen sein.
                    Nein, die KV- und PV-Beiträge aus den Lohnsteuerbescheinigungen werden beim Bescheinigungsabruf in die Zeilen 11 und 13 der Anlage Vorsorgeaufwand

                    übernommen. Da bis zum Renteneintritt noch Anspruch auf Krankengeld bestand, darf nur der auf die Betriebsrente entfallende KV-Beitrag in die Zeile 12

                    eingetragen werden. Das muss manuell erfolgen !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo,

                      ich verstehe die Fehlermeldung so:
                      Werbungskosten sind nicht unbedingt gleich Werbungskosten. Und wenn man zwei derartige unterschiedliche Einkünfte erklärt, dann möchte Elster und auch das Finanzamt, dass man sich zumindest Gedanken darüber macht, wozu denn welche Kosten gehören. Und da ist es schon ein Anstoß, sich die besagte Zeile 81 überhaupt mal anzuschauen (viele wissen gar nicht, dass es die gibt).

                      Übrigens wieder ein Beispiel gegen die These, dass Nullen niemals eingetragen werden dürfen.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        Die Abfrage ist m.E. keine Gängelung des Finanzamts, sondern hat seinen Hintergrund in § 9a Nr. 1 EStG: Bei den Werbungskosten gibt es Pauschbeträge, die angesetzt werden, sofern die tatsächlichen Werbungskosten nicht höher sind. Bei den "normalen" Arbeitslöhnen ist das bekanntermaßen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von mittlerweile 1.230 €. Dieser Arbeitnehmer-Pauschbetrag gilt aber nicht bei Versorgungsbezügen, da beträgt der Pauschbetrag nur 102 €. Daher ist es für den Einkommensteuerbescheid wichtig zu wissen, welche Werbungskosten auf den normalen Arbeitslohn entfallen und welche auf die Versorgungsbezüge.

                        Beispiel: Werbungskosten auf normalen Arbeitslohn 1.000 €, Werbungskosten auf Versorgungsbezüge 500 € -> Ansatz des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 €, da höher als 1.000 €. Des weiteren zusätzlich Ansatz der 500 €, da höher als die 102 €.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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