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Schenkung oder Vermietung

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    Schenkung oder Vermietung

    Hallo Zusammen,
    wir haben vor ca. 10 Jahren ein kleines Reihenhaus erworben (derzeit noch nicht abbezahlt). Ursprünglich war es zur Eigennutzung gedacht, aber aus verschiedenen Gründen ist es uns viel zu klein geworden und wir sind umgezogen. Die Immobilie wollen wir aber erstmal weiter behalten. Nun haben wir folgenden Plan. Da meine Mutter schon lange in unsere Nähe ziehen möchte, aber leider keinen bezahlbaren Wohnraum findet, soll sie in das Reihenhaus einziehen. Geplant ist, dass sie sämtliche Nebenkosten selbst übernimmt und uns im Rahmen einer Schenkung monatlich Geld überweist, damit wir beim Kredit etwas entlastet werden. Ist das so möglich? Muss man in diesem Fall eine „Vermietung“ in der Steuererklärung angeben? Handelt es sich denn in diesem Fall überhaupt um eine Vermietung? Oder reicht es, wenn wir die Schenkungszahlen melden? (Die Summe von 400.000€ in 10 Jahren wird dabei mit Sicherheit weit unterschritten). Was genau müssen wir wo melden? Gibt es noch was zu beachten? Wir sind uns etwas unsicher und möchten nichts falsch machen.

    Vielen Dank schonmal!
    Apaika

    #2
    Ich fuerchte, da wirst du hier keine Antworten finden, denn das waere eindeutig Steuerberatung - und das ist grundsaetzlich nur Steuerberatern erlaubt. Das hier ist aber nur ein Anwenderforum zum Thema Elster. Sorry, aber da wirst du wohl ein wenig Kleingeld in die Hand nehmen und mal eine/n Steuerberater/in fragen muessen.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Hallo,

      als Ansatz: Ich würde einfach mal durchrechnen, was denn bei einer ganz offiziellen Vermietung zu mindestens 66% (ich sag' immer: lieber 70%) der ortsüblichen Miete herauskommt. Dabei insbesondere die Abschreibung und die Zinsen nicht vergessen, das sind die großen Posten. Vielleicht ist es ja dann schon unter Null Euro Gewinn.
      Falls noch größere Renovierungen anstehen (neue Heizung, neues Dach etc.) dann können die auch in voller Höhe abgesetzt werden.

      Alternativ könnt ihr die Mutter einfach gratis wohnen lassen, das ist steuerlich unbedenklich. Und die Nebenkosten könnte sie dabei auch übernehmen (alles was auf einen Mieter umlegbar wäre).

      Schenkung mit Gegenleistung (hier: das Wohnen) ist hingegen immer kritisch.
      Eine Schenkung muss angezeigt werden. Ob wirklich und ab welcher Summe ist ein eigenes immer wieder diskutiertes Thema, die Fragestellung hier zeigt aber, dass es durchaus Gründe bereits ab dem ersten Euro gibt (ich darf auch meinem Bäcker nicht 30 Cent schenken, und er mir dann ein Brötchen).
      Wenn dann eine solche Anzeige erfolgt dann stellt sich die Frage, wie das denn vielleicht mit dem kostenlosen Wohnen zusammenhängen könnte.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Eine Schenkung muss angezeigt werden - man nennt es auch Notarvertrag oder notarielles Rechtsgeschäft, ggf. mit Nießbrauchrecht.^^

        Alle Rechtsgeschäfte sind selbstverständlich ein immer wieder politisch diskutiertes Thema, weswegen es das aktuell geltende Recht wie die Gesetze und Verordnungen gibt, z. B. Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), und Handelsgesetzbuch (HGB). Alle Immobiliengeschäfte sind immer bedeutsame Gründe, sprich Rechtsgeschäfte (z. B. gewerbliche Handelsgeschäfte). Das Beispiel "(ich darf auch meinem Bäcker nicht 30 Cent schenken, und er mir dann ein Brötchen)" sind keine Schenkungen, sondern ein Tausch. Im Privatbereich würde bei z. B. 30 Cent oder einem Brötchen garantiert niemand fragen.

        Bezogen auf die Einkommensteuerpflicht hinsichtlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung stellt sich die Frage, ob eine Überschusserzielungsabsicht vorliegt oder nicht oder ob die Überschusserzielungsabsicht bejaht werden kann oder muss oder verneint werden muss.

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          #5
          Hallo,

          Das Beispiel "(ich darf auch meinem Bäcker nicht 30 Cent schenken, und er mir dann ein Brötchen)" sind keine Schenkungen, sondern ein Tausch.
          Ich würde es "Kauf" nennen - aber egal.
          Mir ging es um die Gegenleistung, und die kann theoretisch auch sehr gering sein.
          Außerdem ging es darum, dass die Bezeichnung nichts ändert, ein Kauf bleibt ein Kauf auch wenn man die Zahlung als Schenkung oder Spende bezeichnet. Und ebenso erzeugt die Übernahme von Zinsen durch den Bewohner Einkünfte aus VuV.

          Normalerweise würde man sagen, das gleicht sich ja aus (durchlaufender Posten). Aber da kommt das Problem, dass man bei verbilligter Vermietung bestimmte Kosten auch nur beschränkt absetzen kann.

          Eine Schenkung muss angezeigt werden - man nennt es auch Notarvertrag oder notarielles Rechtsgeschäft, ggf. mit Nießbrauchrecht.^^
          Wovon sprichst du? Hier ist doch gar keine Rede von einem notariellen Geschäft.
          Es sollen nur Zinsen übernommen/geschenkt werden. Und das muss man dem Finanzamt selber melden (ich will jetzt nicht wieder die Diskussion anfangen, ob und wann man das wirklich muss - in dem konkreten Fall wäre es imho Pflicht, und zwar nicht wegen der Schenkungsteuern, sondern weil es eine Scheinschenkung wäre).

          Bezogen auf die Einkommensteuerpflicht hinsichtlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung stellt sich die Frage, ob eine Überschusserzielungsabsicht vorliegt oder nicht oder ob die Überschusserzielungsabsicht bejaht werden kann oder muss oder verneint werden muss.
          Bei einer gewöhnlichen Vermietung von Immobilien wird eine Überschusserzielungsabsicht grundsätzlich angenommen. Genau deshalb gibt es die 66%-Schwelle.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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