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Bezug Dienstwagenbesteuerung

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    Bezug Dienstwagenbesteuerung

    Hallo zusammen, für reine Elektroautos beträgt der Satz aktuell 0,25 % sofern der Bruttolistenpreis den Neupreis von 70.000 € nicht übersteigt, sonst gelten 0,5 %. Nun wollte die alte Regierung den Wert auf 95.000 € erhöhen und die neue Regierung zielt auf 100.000 € ab.
    Die Frage:
    Wenn jetzt ein Dienstwagen zur aktuellen Regelung mit 70.000 € bestellt wird, der einen Bruttolistenpreis von zum Beispiel 90.000 € hat, gelten 0,5 %. Wenn die Regierung nun auf ihre anvisierten Zielwerte (Bruttolistenpreis) anhebt, wechselt, dass Fahrzeug dann von 0,5 auf 0,25 %?
    Vielen Dank für Antworten.

    #2
    Hallo Murmeltier,
    mein Blick in die Kristallkugel gibt als Antwort: Es ist abzuwarten, was in den neuen Regelungen steht.
    Es ist möglich, dass gewechselt wird.
    Genauso möglich ist es, dass der Tag der Regelung bei der Anschaffung bestehen bleibt.
    Wir müssen es abwarten, wie die genauen Bestimmungen sein werden.

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      #3
      Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage außerdem überhaupt nichts zu tun ! Steuergesetzgebung ist kein Thema dieses Forums.

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo Murmeltier!

        In Deutschland, dem Land mit den dicksten Steuergesetzbüchern der ganzen Welt - "weltmeisterlich" - ist es "absoluter Nonsens und absolute Zeitverschwendung", sich mit "steuerlichen Gesetzesplanungen" zu befassen.

        Ja, ein Steuerberater muss das natürlich schon mal tun - aber nur bei Gesetzesänderungen, die "gestaltend" sind, nicht bei Gesetzesänderungen, die nur die "Mathematik" verändern!

        Und ja klar, auch eine Privatperson, die sich gerade überlegt, sich einen 90.000€-e-500PS+X-Brummer zu kaufen, kann sich selbstverständlich diesbezüglich mit steuerlichen Gesetzesplanungen befassen ...

        aber das erledigt sich zukünftig bei diesem Thema sowieso - wenn die Chinesen mal Ihre Fahrzeuge bei uns auf den Markt werfen ...

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          #5
          Änderungen im Steuerrecht erfolgen meistens zu einem bestimmten Stichtag. Wer bereits vo dem Stichtag bestellt / gekauft hat dann Pech gehabt.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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